Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat am heutigen Freitag – entgegen ihrer gestrigen Aussage - gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. September, wonach gegen die Jobmesse am Wochenende in Braunschweig nicht eingeschritten werden darf, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Dazu hat das Land Niedersachsen die Stadt heute formell angewiesen. Die Stadt hatte zuvor mit Bezug auf die derzeit geltende Corona-Verordnung, wonach Messen bis 15. September nicht erlaubt sind, die Veranstaltung nicht genehmigt. Dagegen hatte der Betreiber beim Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen (regionalHeute.de berichtete).
Nach Urteil über Jobmesse: Stadt legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Am gestrigen Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einem Eilantrag des Betreibers zugestimmt und die für dieses Wochenende geplante Jobmesse für zulässig erklärt.
Volkswagenhalle Braunschweig. Symbolbild. | Foto: Julia Fricke