Braunschweig. Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Hauptwohnsitz in Braunschweig haben und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umzutauschen. Da im Führerscheinbereich keine (Um-)Meldepflicht besteht, stehen der Führerscheinstelle keine verlässlichen Daten zum betroffenen Personenkreis zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es der Stadt Braunschweig nicht möglich, die Betroffenen persönlich anzuschreiben. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.
Allein für die obengenannten Jahrgänge rechne die Stadtverwaltung noch mit bis zu 17.300 Umtauschpflichtigen. Eine solch große Anzahl könne – insbesondere unter Beachtung der Corona-Hygienemaßnahmen – nicht neben dem normalen Betrieb über Terminbuchungen abgewickelt werden. Daher sollen nach Jahrgängen gestaffelt im Juni zunächst Umtauschwünsche der Geburtsjahrgänge 1953 und 1954 entgegengenommen werden. Im Juli würden dann die Geburtsjahrgänge 1955 und 1956 und im August die Geburtsjahrgänge 1957 und 1958 folgen. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in dem entsprechenden Monat per E-Mail an das dafür eingerichtete E-Mail-Postfach der Führerscheinstelle umtausch@braunschweig.de zu wenden und unter Angabe ihrer Personalien und einer gut erreichbaren Telefonnummer ihren Umtauschwunsch anzumelden. Mit der automatischen Eingangsbestätigung werden dann ein Link zum entsprechenden Antragsformular sowie Hinweise auf die erforderlichen Unterlagen versandt. Für die Antragsabgabe melde sich später eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit einem Terminangebot.
Wer keine Möglichkeit hat, eine E-Mail zu schreiben, könne sich an das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0531/470-7500 wenden. Hiervon sollte jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Der Antrag kann dann entweder im Internet auf www.braunschweig.de/fuehrerscheinumtausch heruntergeladen oder in der Straßenverkehrsabteilung, Porschestraße 5, ohne Termin montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr am Eingang abgeholt werden.
Bei Antragstellung sei neben dem Antrag der alte Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Wurde der alte Papierführerschein nicht in Braunschweig ausgestellt, sei eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lasse sich je nach Führerscheinstelle per Post, telefonisch oder per E-Mail gebührenfrei beantragen und werde in der Regel von dort der Führerscheinstelle Braunschweig zugesandt. Die Gebühr für den Umtausch betrage grundsätzlich 30,40 Euro, in einigen Fällen 49 Euro.
Führerschein auf 15 Jahre befristet
Der neue EU-Führerschein werde nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt, danach müsse er, ähnlich wie der Personalausweis, erneuert werden. Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953 müssten ihre Führerscheine erst zum 19. Januar 2033 umtauschen. Auch die Geburtsjahrgänge ab 1959 hätten je nach Führerschein noch ein Jahr oder sogar mehrere Jahre Zeit für den Umtausch. Die Führerscheinstelle bittet daher um Verständnis, dass in diesem Jahr nur der Pflichtumtausch für die dieses Jahr unmittelbar betroffenen Jahrgänge abgewickelt werden könne und bittet, von entsprechenden Anfragen abzusehen. Es werde im nächsten Jahr erneut einen Aufruf für die dann Tauschpflichtigen geben.
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch und zu den geltenden Fristen findet man unter www.braunschweig.de/fuehrerscheinumtausch
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