Braunschweig. Zum 1. September wird die nächste Auflage des Braunschweig Passes an alle Leistungsberechtigten versandt. Damit wird das Erfolgsmodell „Braunschweig Pass“ fortgesetzt. Der Pass ist in seinen ersten Jahren bereits zu einer festen Einrichtung geworden und erfreut sich großer Akzeptanz. Insbesondere hat sich das unkomplizierte Verfahren des Braunschweig Passes bewährt und erhält von Nutzern und Anbietern viel Lob.
Um die Attraktivität des Braunschweig Passes weiter zu erhöhen, ruft der Fachbereich Soziales und Gesundheit erneut alle Freizeiteinrichtungen, Dienstleister und Unternehmen in Braunschweig auf, sich ebenfalls mit einem eigenen Angebot am Braunschweig Pass zu beteiligen und dadurch ihren Beitrag für die Teilhabe aller Braunschweigerinnen und Braunschweiger am öffentlichen Leben zu leisten. Den Braunschweig Pass erhalten Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte. Der Pass ermöglicht Ermäßigungen auf vielfältige Angebote aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung. Seit der Einführung des Braunschweig Passes zum 1. Oktober 2012 ist die Anzahl der Anbieter auf inzwischen knapp 70 angestiegen. Gegen Vorlage des Passes werden oft erhebliche Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, Mitgliedsbeiträgen oder ähnlichem gewährt.
Jeder mögliche neue Anbieter ist in seiner Entscheidung frei, welche Vergünstigung er gegen Vorlage des Braunschweig Passes anbieten will. Es können zum Beispiel nur einzelne ausgewählte Veranstaltungen begünstigt werden oder eine generelle Ermäßigung erfolgen, der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Die Verwaltung berät gern bei der Entscheidungsfindung. Der Braunschweig Pass wird im Scheckkartenformat ausgestellt und bestätigt die Zugehörigkeit zu dem berechtigten Personenkreis. Er ersetzt nicht eine Eintritts- oder Fahrkarte. Alle Informationen zum Braunschweig Pass gibt im Internet unter http://www.braunschweig.de/bs-pass oder beim Bürgertelefon der Stadt Braunschweig unter der Rufnummer: 0531/4701, zum Beispiel zu den Fragen:
•Wer bietet Vergünstigungen an?
•Wie erhalte ich den Braunschweig Pass, wenn ich zum berechtigten Personenkreis gehöre, aber den Pass nicht automatisch erhalten habe?
•Was muss ich tun, um ebenfalls Anbieter von Vergünstigungen zu werden?
Der Versand des Braunschweig Passes erfolgt über eine externe Druckerei unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften. Dabei kann es vorkommen, dass nicht alle Berechtigten automatisch ein Exemplar erhalten. Gründe hierfür können zum Beispiel sein, dass Familienangehörige einen unterschiedlichen Familiennamen haben oder Berechtigte erst seit kurzem Leistungen beziehen. In diesen Fällen bittet die Verwaltung, einen Antrag zusammen mit dem Leistungsbescheid beim Fachbereich Soziales und Gesundheit, Naumburgstraße 25, 38124 Braunschweig einzureichen.