Neue Energie-Konzession: Rat soll im Herbst entscheiden


Der Rat der Stadt Braunschweig soll im Herbst eine Grundsatzentscheidung fällen. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Oberbürgermeister Ulrich Markurth und Finanzdezernent Christian Geiger haben die Medien zum Thema der anstehenden Neuvergabe der Konzessionen für die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze ab 2021 informiert. Im Herbst soll es eine Grundsatzentscheidung geben.


Anlass ist die Auswahl eines Beratungsunternehmens, das die Stadt Braunschweig in diesem Jahr in der rechtlich und energiewirtschaftlich hochkomplexen Materie fachlich begleiten wird. Der Verwaltungsausschuss habe auf Vorschlag der Verwaltung am Mittwoch beschlossen, mit dieser Aufgabe das bundesweit tätige Nürnberger Beratungsunternehmen Rödl & Partner GbR zu betrauen, teilte der Oberbürgermeister mit. Insgesamt hatten in dem bundesweit ausgeschriebenen Vergabeverfahren neun Unternehmen Angebote abgegeben. „Wir bekommen einen auch in der Beratung von Kommunen erfahrenen Partner, der uns nach gründlicher Auswertung aller eingegangenen Bewerbungen am besten geeignet ist, uns bei allen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen umfassend und kompetent unterstützen zu können. Das Unternehmen soll uns helfen, eine gute Grundlage für die im Verfahren anstehenden Entscheidungen für die Politik vorzubereiten.“

Ende 2020 läuft der Vertrag aus


Der aktuell noch gültige Vertrag über die Energiekonzessionen in Braunschweig läuft am 31. Dezember 2020 aus. Derzeitiger Konzessionsnehmer für Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ist die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|Energy). Den Rahmen für das weitere Verfahren bildet die Pflicht der Stadt, die Neuvergabe der Konzessionen nach Energiewirtschaftsrecht für die Dauer von maximal 20 Jahren bis Ende 2018 europaweit bekannt zu machen. Damit beginnt das Vergabeverfahren. Mit der Vergabe ist dann 2019, spätestens 2020 zu rechnen. Der Gesetzgeber sieht hier sehr lange Vorlaufzeiten vor, da ein solches Verfahren transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen ist. Dabei ist zu beachten, dass es hier zunächst nur um den Netzbetrieb, nicht um die Energieversorgung insgesamt geht. Netzbetrieb meint, dass die Energie durchgeleitet werden kann, es geht dabei nicht um Erzeugung und Betrieb.

Möglichkeiten ergebnisoffen erarbeiten


Der aktuell anstehende Schritt auf dem Weg zur Neuausschreibung ist die ergebnisoffene Erarbeitung und Bewertung aller grundsätzlich in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten auf Basis der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen. Dazu werden vom Berater in den kommenden Monaten beispielsweise die technischen Daten über die bestehenden Netze, etwa deren Größe und Zustand, erfasst und ausgewertet, damit der wirtschaftliche Wert ermittelt werden kann.

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Die Konzessionen von BS Energy laufen 2020 aus. Foto: Alexander Dontscheff


BS|Energy stellt alle Daten zur Verfügung


Diese Daten müssen über die Ausschreibung den künftigen Interessenten zugänglich gemacht werden. Nach der gesetzlichen Vorgabe müsste BS|Energy als derzeitiger Konzessionär für die Strom- und Gasnetze diese Informationen bis zum Jahresende zuliefern. Für die Wasser- und Fernwärmenetze fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Pflicht. Gleichwohl hat sich BS|Energy bereit erklärt, die Daten für alle Netze schon bis zum 30. Juni 2017 an die Stadt zu übermitteln. Neben der Bewertung der Netze sind weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu klären, da es sich hier um vier unterschiedliche Medien (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) handelt, deren Vergabe auf Basis unterschiedlicher Rechtsnormen erfolgt.

Politische Bewertung im November


Bis zur Ratssitzung im November sollen die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Fragen geklärt sein, damit eine verbindliche politische Bewertung der Handlungsoptionen möglich wird – und das bereits ein Jahr vor der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibung. Angestrebt wird eine Grundsatzentscheidung durch den Rat, auf deren Grundlage dann von der Verwaltung im nächsten Jahr die weiteren Schritte vorbereitet werden können.

Kommune alsKonzessionär?


Auf jeden Fall rechtlich erforderlich sei eine Neuvergabe der Konzessionen ab 2021. Darüber hinaus könnte politisch gewünscht sein, dass die Kommune selbst Konzessionär wird und sich zu diesem Zweck an einer solchen Ausschreibung selbst beteiligt. Dafür gäbe es mehrere Optionen, etwa in Form eines Eigenbetriebs oder als Teil einer kommunalen oder privaten Netzgesellschaft, erläuterte der Oberbürgermeister. Sollte die Politik dies wünschen, wäre die Stadt dann zugleich selbst Bewerber im von ihr durchgeführten Verfahren, und wäre rechtlich verpflichtet genau darauf zu achten, dass eine städtische Eigenbewerbung gegenüber privaten Interessenten nicht bevorteilt wird. Sogenannte „In-House-Vergaben“ sind nach Energiewirtschaftsrecht nicht zulässig.

Chancen und Risiken


Die geschilderten grundsätzlichen Handlungsoptionen machten deutlich, warum die Verwaltung die Politik frühzeitig informiert und unmittelbar nach der Kommunalwahl in den Gesamtprozess eingebunden habe und warum eine Grundsatzentscheidung bereits in diesem Jahr angestrebt werde, also mehr als ein Jahr vor Beginn der Ausschreibungsfrist, sagte Markurth. Bewerbe sich die Stadt selbst um eine Beteiligung an den Netzen, müsste nämlich genug Zeit bleiben, um diese Bewerbung bis Ende 2018 sehr sorgfältig vorzubereiten. Ob ein solcher Weg gegangen werden solle, sei letztlich Entscheidung der Politik – allerdings eine sehr weitreichende Entscheidung mit Chancen und Risiken, weshalb dazu zunächst zeitnah die nötigen Fakten, insbesondere die Netzbewertung, vorliegen müssten. „Aus Sicht der Verwaltung ist dies ein ergebnisoffener Prozess.“

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