Braunschweig. Was genau steckt drin in der Tiefkühlpizza, dem Käse oder im Quarkbällchen? Vor allem für Allergiker ist das eine wichtige Frage. Eine neue EU-Regel, die am 13. Dezember in Kraft trat, soll für größere Aufklärung sorgen. Die 14 wichtigsten Allergene müssen künftig angegeben werden und das gut lesbar. Auch Bäcker, Metzger und Restaurants müssen den Regelungen folgen. Wie wird damit in Braunschweig umgegangen?
Die neuen Auflagen schlagen sich in erster Linie auf den Verpackungen wieder. Das werden die Verbraucher in den Läden feststellen, auch wenn vorhandene Packungen noch abverkauft werden dürfen. Bei Pflichtangaben wie den Zutaten müssen die gedruckten Buchstaben in Zukunft mindestens 1,2 Millimeter groß sein, bei kleineren Packungen mindestens 0,9 Millimeter.
"Die 14 wichtigsten allergieauslösenden Stoffe müssen in Zukunft in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Das kann durch fettgedruckte Buchstaben oder mit Farbe passieren", sagt Kathrin Bratschke (Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen).
"Dabei muss man aber vorsichtig sein, dass es zu keiner Panikmache kommt. Allergiker sollen besser informiert werden, dass bedeutet aber nicht, dass die Allergene für alle gefährlich sind. Da muss man klar differenzieren. Zu den 14 Stoffen gehören auch Eier oder Weizen, dass sie auf der Liste sind, bedeutet aber nicht, dass diese Produkte von einem Großteil der Bevölkerung nicht mehr gegessen werden sollten.", so Bratschke. Bei loser Ware wie beim Bäcker können Kunden auch mündlich informiert werden. Alles muss aber auch schriftlich festgehalten sein und auf Wunsch des Kunden verfügbar sein. Dazu muss es einen Hinweis im Geschäft geben, dass die Informationen nachgefragt werden können. Prinzipiell befürwortet die Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale die neuen Regelungen: "Sie bringen für den Verbraucher mehr transparenz, das ist grundsätzlich immer zu begrüßen." Es müsse aber auch umfassend über die Neuregelung informiert werden, damit keine Missverständnisse beim Käufer entstehen.
Auch Nanopartikel müssen gekennzeichnet werden
Auch für Schummelkäse und Klebeschinken gibt es eine neue Regelung. Wenn ein Ersatzstoff verwendet wird, muss er direkt neben dem Produktnamen genannt werden. Ein Beispiel der Hersteller nimmt Planzenfett statt echtem Käse für die Pizza, dann muss der Kunde das auch mitgeteilt bekommen. Ist ein Fleischprodukt mit Enzymen aus kleinen Teilen zusammengeklebt, muss der Aufdruck "aus Fleischstücken zusammengefügt" genannt werden. Genauso sieht es bei Fischprodukten aus. Sind mehr als fünf Prozent Wasser in Fisch oder Fleisch, gehört es auf die Packung. Ist Fleisch oder Fisch eingefroren, wird in Zukunft ein "eingefroren am..." für den Verbraucher ergänzt. Bei raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten muss der Ursprung genannt werden. Enthalten Produkte winzige Nanopartikel, muss der Aufdruck "Nano" erfolgen. Werden Lebensmittel im Internet gekauft, dann muss vor dem Kauf der Kunde über Zutaten, Allergieauslöser und Füllmenge informiert werden.
Bestens vorbereitet
Natürlich bedeuten neue Regelungen auch Veränderungen für viele Betriebe in der Stadt. Wie reagiert zum Beispiel das Städtische Klinikum auf die neue Kennzeichnungspflicht. Marion Lenz (Pressesprecherin, Städtisches Klinikum) zeigt sich im Interview mit BraunschweigHeute.de unaufgeregt: "Wir haben schon vor geraumer Zeit damit begonnen uns auf die neuen Regelungen einzustellen. Wir wissen was in unserem Essen ist und können schon jetzt Auskunft geben, wenn das gewünscht ist. Wir haben auch mit allen Lieferanten gesprochen, sobald sich bei der Produktion etwas ändert, werden wir sofort informiert." Wie die neuen Regelungen konkret umgesetzt werden, das sei aber noch nicht abschließen geklärt.
Verwaltung nimmt Stellung
Auch die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat schon Vorbereitungen getroffen. Rainer Keunecke (Pressestelle, Stadt Braunschweig) sagte: "Im Rahmen ihrer Kontrollen werden die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz die Lebensmittelunternehmer über die neuen Vorschriften informieren und beraten und auch die Einhaltung überwachen. Ist letzteres nicht der Fall, werden die Betroffenen zunächst darauf hingewiesen mit der Aufforderung, der Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Darüber hinaus sind ggf. schriftliche Verfügungen und auch die Verhängung von Bußgeldern möglich. Deren Höhe wird in den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz noch festgelegt."
Keine Probleme für den gelegentlichen Verkauf
Übrigens: Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht hat die EU die "gelegentlichen" Anbieter von Lebensmitteln. Der Kuchenverkauf auf Schulfesten oder Basaren ist also zum Beispiel nicht betroffen. Die 14 wichtigsten Allergene lassen sich grob wie folgt zusammenfassen: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulphite, Lupinen, Weichtiere. Bei den meisten Produkten gibt es noch Unterkategorien und verschiedene Erzeugnisse, die auch betroffen sind. Mehr Informationen im Internet und als PDF-Datei zum download.

