Braunschweig. Im Dezember ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die es Kommunen erleichtert Tempo 30 Zonen vor Schulen und Kindergärten einzurichten. Nun muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass diese Punkte besondere Gefährungen bereit halten. Kommen mehr Tempo 30 Zonen?
Die neue gesetzliche Regelung bezieht sich nicht auf Tempo 30 Zonen in Wohngebieten, sondern auf Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Dadurch sollen die Anordnung von Tempo-30-Streckenänderungen innerorts ermöglicht beziehungsweise erleichtert werden. Jedoch ist dabei folgendes zu berücksichtigen. Mit der Änderung ist kein Automatismus verbunden, der Tempo 30 Beschränkung vor solchen Einrichtungen stets gestattet. Einen denkbaren Ausschlussgrund hat das Bundesministerium für Verkehr in seiner Begründung ausgeführt: Nicht zum Tragen kann die Absenkung der Anordnungshürde jedoch für solche Einrichtungen, die nicht mit unmittelbarem Zugang zur Hauptverkehrsstraße ausgestattet sind, sondern sich auf einem abseits gelegenen Gelände befinden. Somit sind auch hier weiterhin Einzelfallprüfungen erforderlich.
Rainer Keunecke, Pressestelle, Stadt Braunschweig sagte: "Durch die neuen Bestimmungen in Paragraph 49 der Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber den Prüfaufwand für Geschwindigkeitsbegrenzungen reduziert. Das ist zu begrüßen. In Bereichen vor Schulen und Kindergärten in Braunschweig gilt, wo es erforderlich ist, indes in aller Regel bereits Tempo 30. Aktuellen Handlungsbedarf aufgrund der neuen Gesetzeslage gibt es nach Auffassung der Verwaltung deshalb nicht."
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