Braunschweig. Die Polizeidirektion Braunschweig hat auf Grundlage des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 31. Januar 2024 eine neue Sperrbezirksverordnung erarbeitet und im Niedersächsischen Ministerialblatt verkündet. Diese ist damit bereits in Kraft getreten. Das Gericht hatte die im August 2022 erlassene Sperrbezirksverordnung in wichtigen Teilen für unzulässig erklärt.
Die neue Sperrbezirksverordnung regelt auf Grundlage des Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch den Schutz des öffentlichen Anstands und den Jugendschutz in der Stadt Braunschweig. Zukünftig ist neben der stadtweiten Straßenprostitution sowie der Prostitution in Fahrzeugen auch die Bordellprostitution im Bereich der Petzvalstraße / Berliner Straße verboten, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig. Definiert ist dabei genau das Gewerbegebiet im Kreuzungsbereich der beiden Straßen, in dem ein Investor einen Bordellbetrieb geplant hatte, wie Polizeisprecher Dirk Oppermann auf Nachfrage mitteilt.
Abwägung der Interessen
Die Regelungen zu sogenannten Toleranzzonen wurden auf Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht mehr in die neue Verordnung übernommen. Diese hatten vorgesehen, dass Prostitution überall verboten ist, bis auf eben diese Toleranzzonen. Stattdessen werden zukünftig einzelne Sperrbezirke ausgewiesen. Dabei müsse eine intensive Abwägung zwischen den Interessen der Schutzgüter des genannten Artikels auf der einen Seite sowie den Interessen von Eigentümern von Grundstücken und Gewerbetreibenden auf der anderen Seite verbindlich vorgenommen werden.
Aufwendig geprüft
In einem sehr aufwendigen Prüfverfahren habe die Polizeidirektion Braunschweig in den zurückliegenden Monaten relevante Daten und Erkenntnisse zusammengetragen und ihre Bewertung mit dem hier veröffentlichten Ergebnis abgeschlossen. Die alte Verordnung vom 15. August 2022 ist mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung außer Kraft gesetzt.