Braunschweig. Gemeinsam mit dem Mieterverein Braunschweig und Umgebung e. V., Haus + Grund Braunschweig e. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Braunschweig- Salzgitter- Wolfenbüttel erstellt die Stadt Braunschweig einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. In diesen Tagen werden um die 18.000 nach dem Zufallsprinzip ermittelte Mieter sowie Vermieter mit der Bitte angeschrieben, die Datenerhebung durch Ausfüllen der Fragebögen zu unterstützen. Im Fragebogen werden diese gebeten, Angaben zur Wohnung, Miete und Nebenkosten zu machen.
Der qualifizierte Mietspiegel liefere ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt bestehenden Mieten und werde damit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung sein. Sowohl Mieter als auch Vermieter können anhand des Mietspiegels beurteilen, wie hoch die "ortsübliche Vergleichsmiete" für ihre Wohnung ist. Ihre größte Wirkung entfalten Mietspiegel im vorprozessualen Bereich, indem sie Anhaltspunkte für außergerichtliche Einigungen zwischen den Mietvertragsparteien liefern. Die Stadt bittet um Mithilfe: Haushalte, die einen Fragebogen erhalten, werden gebeten, diesen ausgefüllt bis Freitag, dem 28. Januar 2022 an das beauftragte Institut portofrei im beiliegenden Rückumschlag zur Auswertung zurückzusenden. Der neue Mietspiegel soll im Sommer 2022 erscheinen. Die Teilnahme ist freiwillig. Es werden alle gesetzlichen Datenschutzregeln strengstens eingehalten. Ansprechpartner für Rückfragen werden im Anschreiben für die ausgewählten Haushalte genannt.
An einen qualifizierten Mietspiegel werden im Unterschied zum einfachen Mietspiegel gesetzliche Anforderungen gestellt. Er müsse nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt werden. Nach zwei Jahren kann er per Stichprobe oder Preisindex für zwei weitere Jahre fortgeschrieben werden, danach ist er neu aufzustellen. Die Kommune oder Interessenvertreter von Mietern sowie Vermietern müssen ihn als qualifiziert anerkennen. Erfüllt ein Mietspiegel diese Anforderungen nicht, handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel, der nur eine eingeschränkte Beweiskraft vor Gericht hat. In Braunschweig wurde der Mietspiegel 2018 als qualifizierter Mietspiegel erstellt, der Mietspiegel 2020 wurde über den Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.