Neuerungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Der Pflegestützpunkt im Seniorenbüro der Stadt Braunschweig, Kleine Burg 14, informiert am Donnerstag, 16. November, um 16 Uhr, über die Neuerungen bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Darüber informiert die Stadt in ihrer Pressemitteilung.


Die Informations-veranstaltung dauert etwa zwei Stunden. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer: (0531) 470-3342 oder per Email pflegestuetzpunkt@braunschweig.de ist erforderlich, weil die Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen begrenzt ist.

Im Vortrag werden die Veränderungen aufgezeigt. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Selbstständigkeit wird wichtiges Kriterium für Pflegebedürftigkeit, damit sind neue Begutachtungsmerkmale zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden. Das neue „Begutachtungsinstrument“ stellt den Menschen, seine Ressourcen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt. Es wird gefragt, wie Selbstständigkeit erhalten und gestärkt werden kann und wobei Hilfe und Unterstützung benötigt wird. Erfasst werden nicht nur die klassischen Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

Das ist neu


Neu ist, dass die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung von Alltagsleben und sozialen Kontakten betrachtet werden. In umfassender Weise werden die konkreten individuellen Problemlagen eines Menschen erfasst. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht daher von einer neuen Begutachtungsphilosophie aus.