Novemberhilfe: Anträge ab sofort möglich - Abschlag soll sofort gezahlt werden

Die Novemberhilfe steht allen Unternehmen, Soloselbständigen und freiberuflich Tätigen im Haupterwerb zu, die ihren Geschäftsbetrieb durch Schließungsverordnung im November einstellen mussten oder die mindestens 80 Prozent ihrer Geschäftstätigkeit mit geschlossenen Unternehmen abwickeln.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Ab dem heutigen Mittwoch können Unternehmen, Soloselbständige und freiberuflich Tätige ihre Anträge für die Novemberhilfen stellen. Direkt nach erfolgreicher Antragstellung werde automatisch ein Abschlag an die Betroffenen ausgezahlt. Das teilt die Niedersächsische Landesregierung in einer Pressemitteilung mit.


Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann ist zufrieden: „Die Bundesregierung hat ordentlich Tempo gemacht. Das ist gut so. Die von staatlicher Seite angeordneten Betriebsschließungen stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Es war mir daher wichtig, dass wir schnell zu ersten Auszahlungen kommen. Damit können wir auch Insolvenzen verhindern."

Wer kann die Hilfe beantragen?


Die Novemberhilfe steht allen Unternehmen, Soloselbständigen und freiberuflich Tätigen im Haupterwerb zu, die ihren Geschäftsbetrieb durch Schließungsverordnung im November einstellen mussten oder die mindestens 80 Prozent ihrer Geschäftstätigkeit mit geschlossenen Unternehmen abwickeln. Es wird eine Pauschale in Höhe von 75 Prozent des Novemberumsatzes 2019 gewährt. Soloselbständige erhalten nach erfolgreicher Antragstellung den errechneten Förderbetrag bis zu 5.000 Euro direkt über die Bundeskasse. Alle anderen Unternehmen erhalten auf die beantragte Fördersumme zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent, maximal 10.000 Euro.

Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat sich in den Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium intensiv für bestmögliche Konditionen bei den Novemberhilfen eingesetzt. Althusmann: „Wir haben erreicht, dass nicht nur Hotels, sondern das gesamte Beherbergungsgewerbe als direkt betroffen gilt, ebenso Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb. Der Vorteil: Anträge für die Novemberhilfe können ohne komplizierte Nachweise gestellt werden."

Was passiert bei Verlängerung des Lockdowns?


Mit Blick auf das heutige Gespräch zwischen Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder fordert Althusmann: „Wenn die Lockdown-Maßnahmen auf Dezember verlängert werden, wünsche ich mir auch ein Bekenntnis zur Anpassung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen. Dieses Signal ist für die Akzeptanz der Maßnahmen und für unsere Unternehmen wichtig."

So wird der Antrag gestellt:


Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Soloselbständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen prüfenden Dritten, das heißt über den Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Internetseite mit.


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