Oberverwaltungsgericht entscheidet: Demo doch auf dem Burgplatz

Die Stadt hatte verfügt, dass die Kundgebungen alle auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden sollen. Doch dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Stadt gekippt - nun darf die Kundgebung, die unter das Motto „Schluss mit der Seuchenhysterie“ gestellt wurde, doch am ursprünglich geplanten Burgplatz stattfinden.

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Symbol-/Archivbil
Symbol-/Archivbil | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Am heutigen Samstag finden in Braunschweig vier Kundgebungen statt. Ursprünglich sollten diese an verschiedenen Orten stattfinden. Die Stadt Braunschweig entschied jedoch, die Kundgebungen an einen Versammlungsort zusammenzuziehen. Dagegen wurde von einem Anmelder Einspruch eingelegt, dem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stattgab. Die Kundgebung darf nun auf dem Burgplatz stattfinden.


Wie die Stadt Braunschweig am Samstagmorgen mitteilte, kann die für den Burgplatz angezeigte Versammlung nun doch dort stattfinden. Der Antragsteller hatte gegen die Entscheidung der Stadt Braunschweig, die Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz auszutragen, Beschwerde eingelegt. Nachdem das Verwaltungsgericht Braunschweig einer entsprechenden Klage des Antragstellers stattgegeben hatte, wies gestern Abend das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine Beschwerde der Stadt Braunschweig gegen diese Entscheidung letztinstanzlich zurück. Austragungsort der Versammlung ist nun der Burgplatz. Die Stadtverwaltung hatte bereits im Vorfeld entschieden, dass nur eine stationäre Kundgebung stattfinden darf und verbot einen Aufzug, das Aufzugsverbot bleibe auch bestehen.

Zur Kundgebung, die von 17.30 bis 18.30 Uhr unter dem Thema „Schluss mit der Seuchenhysterie“ angezeigt wurde, werden laut Antragsteller 50 bis 100 Teilnehmer erwartet.


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