Braunschweig. Die Genehmigung von Veranstaltungen unter freiem Himmel im Stadtgebiet soll vereinfacht werden. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) soll künftig nicht nur für die Innenstadt, sondern für alle Veranstaltungsorte in den Außenbereichen der Stadt zentrale Ansprechpartnerin sein. Das Ordnungsamt koordiniert verwaltungsintern im Sinne einer One-Stop-Lösung. Die fachbereichsübergreifende Projektgruppe "Öffentliche Veranstaltungen" der Verwaltung hat in den zurückliegenden Monaten die Grundzüge für ein neues Verfahren entwickelt und eine Leitlinie für Veranstaltungen formuliert. Darüber ist jetzt der Rat in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen informiert worden. Dies teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Bisher treffen Veranstalter in Braunschweig bei der Anmeldung und Genehmigung von Veranstaltungen auf diverse Akteure in der Verwaltung. Künftig solle das Stadtmarketing sie beraten und bei der Antragstellung unterstützten. Das Stadtmarketing solle zugleich im Hinblick auf die Termine der gesamtstädtischen Veranstaltungen koordinieren, die Stadtbildgestaltung berücksichtigen und bei den Veranstaltern auf möglichst entscheidungsreife Anträge hinwirken.
Insbesondere bei der Genehmigung von größeren Veranstaltungen sei zumeist eine Reihe von Organisationseinheiten der Verwaltung beteiligt, wenn es um die Überlassung einer Fläche, die Lärmauflagen, den Brandschutz, um Sondernutzungen und Baugenehmigungen oder die Sicherheit geht. Hier solle künftig der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit verwaltungsintern moderieren. Er fordere die Erstellung der Sicherheitskonzepte ein und trete für die Veranstalter nach außen als einzige genehmigende Stelle der Verwaltung in Erscheinung.
Damit in diesem Sommer möglichst kurzfristig auf Anfragen nach Open-Air-Flächen reagiert werden kann, beginnt das Stadtmarketing zeitnah mit der Koordination im Rahmen einer Task-Force. Um der zu erwartenden verstärkten Nachfrage nach Open-Air-Flächen während der Corona-Epidemie schnell und flexibel begegnen zu können, habe eine weitere Projektgruppe ("Open- Air-Gelände") mit der Suche nach Flächen und der Erstellung von Steckbriefen für diese Flächen begonnen. Ziel sei es, vorhandene Flächen und Veranstalter möglichst pragmatisch zueinander zu bringen. Die gesammelten Erfahrungen fließen in die Erarbeitung der Dienstanweisung für das Verfahren ein, das regulär ab 2022 zum Einsatz kommen soll.
So sind Veranstaltungen möglich
Die Projektgruppe "Öffentliche Veranstaltungen in der Stadt Braunschweig" habe bereits eine Leitlinie für die zukünftige Flächenvergabe formuliert. So seien öffentliche Veranstaltungen in Braunschweig ausdrücklich erwünscht, da sie ein wichtiges Element des urbanen Lebens, seien sowie Ausdruck der Attraktivität der Stadt und außerdem ein Wirtschaftsfaktor. Die Stadtverwaltung unterstütze daher gemeinsam mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH Veranstalter bei deren Vorbereitungen mit dem Ziel, attraktive und sichere Veranstaltungen stattfinden zu lassen, die die Interessen der Anwohner und der Allgemeinheit nicht über Gebühr beeinträchtigen.
Die öffentlichen Grün- und Parkanlagen der Stadt Braunschweig hätten wichtige stadtgesellschaftliche und stadtökologische Funktionen. Zur Aufrechterhaltung dieser Funktionen gelte es diese Grün- und Parkanlagen zu schützen und zu erhalten. Sie seien ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt bei. Die Benutzung dieser Flächen müsse daher auch im Hinblick auf den Naturschutz mit besonderer Vorsicht erfolgen. In den historischen Parkanlagen Bürgerpark, Richmondpark, Inselwallpark / Löbbeckes Insel, Prinz-Albrecht-Park, Theaterpark, Museumpark, Stadtpark und Viewegs Garten, den Naherholungsgebieten Ölper See und Südsee, dem Hermann-Löns-Park und dem Schul- und Bürgergarten würden öffentliche Veranstaltungen besonderen Anforderungen unterliegen. Neben den bestehenden etablierten Veranstaltungsformaten sollen hier Veranstaltungen über den bisherigen Umfang hinaus nur nach besonderer Prüfung in Ausnahmefällen stattfinden. Private Feiern und Veranstaltungen sollen in der Regel nicht zugelassen werden, Ausnahmen würden zum Beispiel für Grillplätze gelten.
Die unterschiedlichen Interessen, die zwischen dem Veranstalter, Dritten sowie der Stadt und ihrer Gesellschaft bestehen, seien in Ausgleich zu bringen. Attraktive Veranstaltungen seien Teil großstädtischen Lebens, zu dem auch ein aktives Nachtleben gehöre. Andererseits müssten Veranstaltungen, wo immer nötig, mit Auflagen versehen werden und ist deren Einhaltung konsequent zu kontrollieren.
mehr News aus Braunschweig