Braunschweig. Die Verwaltung sieht vor, zum 1. Juli die Parkgebühren für die städtischen Tiefgaragen Packhof, Magni und Eiermarkt sowie das Parken an Parkscheinautomaten um 20 Prozent anzuheben. Am Dienstag stimmten die Mitglieder des Rates für die Empfehlung der Verwaltung.
Die letzte Erhöhung der Parkgebühren erfolgte im Jahr 1997. Zum 1. Januar 2002 wurden diese Beträge auf den Euro umgestellt und geglättet. Eine Anhebung erfolgte im Jahr 2002 nicht. Nun, 19 Jahre später, werden die Parkgebühren der drei städtischen Tiefgaragen und die Gebühren beim Parken an Parkscheinautomaten um 20 Prozent erhöht. So das XXX Ergebnis des Rates der Stadt Braunschweig. Die Verwaltung hält die Erhöhung der Gebühren für angemessen, da sich der Verbraucherpreisindex von 1997 gegenüber 2015 (jeweils Jahresdurchschnitt) um 28,5 Prozent erhöht habe.
Parken in Tiefgaragen
Ab 1. Juli ist mit folgenden Gebühren zu rechnen:
In den Tiefgaragen Packhof und Magni fallen für die erste Stunde Kosten in Höhe von 1,20 Euro an. Diese Gebühr gilt auch ab der zweiten Stunde. Die Maximalgebühr am Tag beträgt 9,60 Euro. Die erste und jede weitere Stunde in der Tiefgarage am Eiermarkt kostet 60 Cent. Auch hier liegt der tägliche Maximalbetrag bei 9,60 Euro. Die Sonderregelung, die eine anderthalb Stunden Taktung und eine Halbierung der Gebühren ab 18 Uhr vorsieht, entfällt ersatzlos.
Parken an Parkscheinautomaten
Aufgrund geänderter Ladenöffnungszeiten ist es gerechtfertigt, die Bewirtschaftungsdauer anzupassen. Die Gebührenpflicht soll künftig den Zeitraum werktags (montags bis samstags) in der Zeit von jeweils 9 bis 20 Uhr umfassen. Die Höchstparkdauer soll unverändert drei Stunden betragen. Ab 1. Juli ist dann mit folgenden Gebühren zu rechnen:
In der Parkgebührenzone I innerhalb des City-Rings kosten die ersten 30 Minuten 90 Cent und folglich die erste volle Stunde 1,80 Euro. 90 Minuten kosten 2,70 Euro, 120 Minuten 3,60 Euro, 150 Minuten 4,50 Euro und 180 Minuten 5,40 Euro. In der Parkgebührenzone II zwischen City-Ring und Okerumflut steigen die Gebühren je 30 Minuten um 60 Cent. Daraus ergeben sich 60 Cent für 30 Minuten, 1,20 Euro für 60 Minuten, 1,80 Euro für 90 Minuten, 2,40 Euro für 120 Minuten, 3 Euro für 150 Minuten und 3,60 Euro für 180 Minuten. Aufgrund dieser vorgeschlagenen Änderung seien zusätzliche Erträge aus Parkgebühren in Höhe von jährlich 500.000 Euro zu erwarten, so die Verwaltung.
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