Braunschweig. 1896 wurde der legendäre Chief des Stammes der Ovambanderu, Kahimemua Nguvauva, in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika nach einem Aufstand gegen die Kolonialherren gefangen gesetzt, entwaffnet und hingerichtet. Nun soll sein Patronengurt, der ihm damals genommen wurde und sich heute in der Sammlung des Städtischen Museums Braunschweig befindet, in sein Herkunftsland zurückkehren. Dies teilte die Stadt mit.
Einen entsprechenden Vorschlag zur Restitution des Gurts, der sich heute in der Sammlung des Städtischen Museums Braunschweig befindet, hat die Verwaltung den Ratsgremien unterbreitet.
Der aus Braunschweig stammende Händler Gustav Voigts (1866-1934), der als Reserveoffizier diente, nahm Kahimemua unter anderem den Patronengurt ab. Voigts verbrachte das Stück nach Braunschweig und übergab es unter Eigentumsvorbehalt dem Städtischen Museum. Im Anschluss an die Archivierung 1898 verlor sich die Spur des Gurts im Städtischen Museum. Erst 2019 wurde er wiederentdeckt.
Kooperationen fördern
"Das Städtische Museum verfolgt das Ziel, kolonialgeschichtlich belastete Objekte hinsichtlich ihrer Provenienz zu erforschen und in den Dialog mit Herkunftsgesellschaften zu treten, um mögliche Restitutionsforderungen zu klären und zukünftige partnerschaftliche Kooperationen zu befördern", erläutert Kulturdezernentin Prof. Dr. Anja Hesse. So war im November 2021 eine Delegation der Ovambanderu aus dem heutigen Namibia im Städtischen Museum zu Gast und untersuchte den Gurt systematisch. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, dass das untersuchte Objekt der originale Gurt des Kahimemua ist. Diese Bewertung wird durch die fachliche Analyse des Städtischen Museums gestützt.
Die Ovambanderu haben um die Rückführung des Gurts gebeten. Diese Restitutionsbitte wird vom namibischen Staat unterstützt, ebenso vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.
Rückgabe sei vertretbar
Obwohl zivilrechtliche Herausgabe- oder Übereignungsansprüche nach der heute geltenden Rechtsordnung nicht hinreichend dargelegt und bewiesen werden können, ist die Restitution des Patronengurts nach Auffassung der Stadtverwaltung aus rechtlicher Sicht vertretbar und aus historischer Verantwortung geboten. Die Eigentumsverhältnisse an dem Patronengurt zum Zeitpunkt der Hinrichtung seines Trägers sind mit den hiesigen Erkenntnisquellen nicht zu ermitteln. Ob Gustav Voigts im Rahmen der Inbesitznahme 1896 Eigentum an dem Objekt erlangt hat, ist zweifelhaft. Dagegen spricht der Gewaltkontext: Die Inbesitznahme durch Gustav Voigts erfolgte gegen den Willen des Anführers Kahimemua Nguvauva, der im Anschluss hingerichtet wurde.
Zum Zeitpunkt der Übergabe des Patronengurts an die Stadt Braunschweig im Jahr 1898 wird aufgrund der Formulierung auf der Karteikarte des Museums deutlich, dass durch Gustav Voigts keine Eigentumsübertragung an die Stadt Braunschweig beabsichtigt war. Seit dem Jahr 1898 hat die Stadt Braunschweig das Objekt faktisch im Sinne einer Dauerleihgabe in Besitz.
Empfohlenes Vorgehen
Der Leitfaden des Deutschen Museumsbundes ordnet vergleichbare Sachverhalte wie folgt ein: "Die geltende Rechtsordnung – dies gilt sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht – hält derzeit keine geeigneten Instrumente zur Klärung von Eigentumsfragen rund um Erwerbungen aus kolonialen Kontexten bereit. … Es besteht aber mittlerweile ein breiter politischer Konsens dahingehend, dass auch ohne einklagbare Rechtsansprüche die Rückgaben von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen angezeigt sind. Restitutionen bedeuten in diesem Zusammenhang das Eingestehen von unrechtmäßigem Handeln während der Kolonialzeit und die Anerkennung des Leids unterdrückter, ‚kolonialisierter‘ Völker."
Dieser Auffassung schließt sich die Stadt Braunschweig an. Der Patronengurt hat wegen seiner Geschichte für die Ovambanderu und für den Staat Namibia insgesamt als ein Symbol der Identität der Volksgruppe eine große ideelle Bedeutung. Durch die Verehrung des hingerichteten Anführers Kahimemua wird der Gurt durch die Ovambanderu sogar als "sakral" ("sacred") angesehen.
"Die Restitution wird den Ovambanderu ein wichtiges materialisiertes Element der eigenen Identität zurückgeben", hebt Prof. Anja Hesse hervor. "Sie wäre zudem ein Akt der Versöhnung gegenüber den Ovambanderu, die von den deutschen Kolonialherren massiv unterdrückt wurden." Die Wahrnehmung dieser moralischen Verantwortung könne die Stadt Braunschweig durch die Restitution des Patronengurtes gewährleisten.
Rat entscheidet
Die Verwaltung schlägt daher die Rückgabe des Patronengurtes auch bei offener Rechtslage vor. Neben den zu bewertenden rechtlichen Hintergründen sollte nach Auffassung der Verwaltung die ethische Komponente eine zentrale Rolle spielen, da nur hierüber der grundlegende historische Gewaltkontext berücksichtigt werden kann. Dieses Vorgehen erfülle die zeitgemäßen Standards deutscher Museen und erfahre die Unterstützung und Bestätigung durch die für auswärtige Kulturpolitik zuständigen deutschen Bundesbehörden.
Der Vorschlag wird zunächst öffentlich im Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (21. Mai) und nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss vorberaten. Die Entscheidung soll der Rat am 11. Juni treffen. Es handelt sich zunächst um einen Grundsatzbeschluss: An wen konkret der Gurt zurückgegeben werden kann und soll, wird in weiteren Gesprächen unter Beteiligung der ministeriellen Ebene im Bund zu klären sein, so die Verwaltung.
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