Pavillons am Ringerbrunnen können bis Ende 2022 bleiben

Die Stadt verschiebt mit Blick auf die Beeinträchtigungen durch die Pandemie den Kündigungstermin.

Die beiden Pavillons sollen verschwinden. Bis Ende 2022 dürfen sie jedoch erstmal bleiben. Archivbild.
Die beiden Pavillons sollen verschwinden. Bis Ende 2022 dürfen sie jedoch erstmal bleiben. Archivbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadtverwaltung wird den Pachtvertrag über die Flächen in der Innenstadt, auf denen die beiden Verkaufspavillons an der Ecke zum Ringerbrunnen stehen, nicht wie geplant zum Ende des laufenden Jahres kündigen. Das teilte Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa jetzt dem Wirtschaftsausschuss mit. Die Kündigung soll stattdessen mit Wirkung Ende 2022 erfolgen, so die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.


"Die Gastronomiebranche ist nach wie vor mit Einschränkungen und finanziellen Einbußen durch die Infektionsschutzmaßnahmen konfrontiert. Daher wollen wir den beiden Mietern die Einnahmen aus dem Verkauf an den Pavillons etwas länger ermöglichen", so Leppa. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wären im vergangenen Jahr bereits der Grund, weshalb die Stadt die geplante Kündigung verschoben habe.



Das grundsätzliche Vorhaben, die Pavillons zu entfernen und den Bereich in dieser hochfrequentierten Lage durch einen breiteren Bewegungsraum städtebaulich aufzuwerten, bleibe bestehen.


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