Pflege: Ab 2019 einfacher in Kur gehen


Symbolfoto: Pixabay
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Braunschweig. Angehörige zu Hause zu pflegen, ist für viele Betroffene belastend – körperlich und auch seelisch. Um für Entlastung zu sorgen, gibt es spezielle Reha-Maßnahmen. Zum 1. Januar soll es leichter werden, diese zu beantragen. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig in einer Pressemitteilung hin.


Für 85 Prozent der betroffenen Angehörigen bestimme die Pflege den Alltag. Die Hälfte von ihnen kümmere sich sogar mehr als zwölf Stunden am Tag um den Pflegebedürftigen. Das gehe aus dem aktuellen Pflegereport der Barmer hervor: Viele Angehörige seien an der Belastungsgrenze angekommen. Um eine Auszeit vom Pflegealltag nehmen zu können, gebe es spezielle Reha-Maßnahmen. Das Problem bislang: Es müssten alle ambulanten Versorgungen am Wohnort ausgeschöpft werden, damit eine stationäre Kur genehmigt wird. Das habe sich zum 1. Januar geändert. Seitdemkönnten pflegende Angehörige eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn ambulante Maßnahmen ausreichend wären.

„Gerade für diejenigen, die durch die Pflege sehr belastet sind, ist die Änderung wichtig. Viele von ihnen konnten ambulante Reha-Leistungen nicht in Anspruch nehmen, weil es die familiäre Situation vor Ort nicht zugelassen hat“, sagt SoVD-Berater und Regionalleiter Kai Bursie. Ab 2019 müsse die Krankenkasse dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige während einer stationären Kur untergebracht wird. Bislang hättensich die Angehörigen selbst kümmern müssen. „Das ist für viele eine große Erleichterung“, so Bursie.

Wer als pflegender Angehöriger eine stationäre Reha antreten möchte, müssesich diese vom Arzt verordnen lassen und sie bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger beantragen. Dabei helfeder SoVD in Braunschweig (SoVD-Beratungszentrum Braunschweig, Bäckerklint 8, Telefon: 0531-480 760, E-Mail:info@sovd-braunschweig.de).