Braunschweig. Nach intensiven Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig konnten vergangene Woche drei Beschuldigte festgenommen werden, denen die betrügerische Verwendung digitaler EC-Karten im großen Stil vorgeworfen wird. Das teilt die Polizei Braunschweig in einer Pressemeldung mit.
Bereits am 12. Dezember wurden in Berlin und Lutherstadt Wittenberg nach umfangreichen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zwei Frauen (23 und 20 Jahre) und ein Mann (26 Jahre) festgenommen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, auf bislang nicht geklärte Art und Weise die Zugangsdaten zum Online-Banking von mindestens 55 Geschädigten aus dem gesamten Bundesgebiet erlangt zu haben.
Sicherheitsupdate vorgespielt
Einer der Beschuldigten soll dann jeweils die Geschädigten angerufen und sich als Mitarbeiter des Bankinstituts ausgegeben haben. Den Geschädigten wurde jeweils vorgespielt, es sei ein Sicherheitsupdate für das Online-Banking nicht rechtzeitig eingespielt worden. Dies müsse jetzt nachgeholt werden. In Wahrheit sollen die Beschuldigten im Laufe des Gesprächs über die Online-Banking-Zugänge die Freischaltung digitaler EC-Karten vorbereitet und letztlich mit TAN-Nummern, die sie den Geschädigten am Telefon entlockten, aktiviert haben.
Diese digitalen EC-Karten konnten dann auf Mobiltelefonen der Täter hinterlegt werden. In der Folge sollen die Beschuldigten mit den digitalen EC-Karten zu Lasten der Konten der Geschädigten deutschlandweit Waren wie hochwertige Mobiltelefone und Gutscheinkarten eingekauft haben. Der mutmaßliche Gesamtschaden liegt bei über 180.000 Euro.
Festgenommene in U-Haft
An den Durchsuchungen und Festnahmen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Brandenburg waren 50 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig, des Landeskriminalamts Berlin und der Polizeiinspektion Fürstenwalde beteiligt. Alle drei Beschuldigte befinden sich zwischenzeitlich auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Untersuchungshaft. Ihnen wird gewerbsmäßiger Betrug in mindestens 55 Fällen vorgeworfen. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Die Ermittlungen der Beamten und IT-Spezialisten des Fachkommissariats Cybercrime der ZKI Braunschweig und der Spezial-Staatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern, auch zu möglichen weiteren Tätern und Geschädigten, dauern an. Im Moment steht die Auswertung der umfangreichen sichergestellten Beweismittel im Mittelpunkt. Weitere Einzelheiten können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.
Warnung der Polizei
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern und die Zentrale Kriminalinspektion Braunschweig warnen: Schützen Sie sich vor Phishing-Versuchen! Echte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Banken und Sparkassen werden am Telefon nie nach einer TAN-Nummer fragen.
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