Probefahrt mit Porsche: Unbekannter bringt Sportwagen nicht zurück

Ob der vorgelegte Ausweis gefälscht war, wird derzeit geprüft. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes besteht die Gefahr, dass der Händler den Wagen nicht zurück bekommt, auch wenn er wieder auftauchen sollte.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Braunschweig. Am Samstag gegen 11 Uhr erschien ein Kunde in einem Braunschweiger Autohaus und interessierte sich für ein Auto. Er vereinbarte eine Probefahrt mit einem Porsche 911 Carrera GTS Cabriolet. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, kamen der Mann und der Sportwagen jedoch nicht zurück.


Die entsprechenden Formulare seien ausgefüllt und offensichtlich gültige Ausweisdokumente vorgelegt worden. Als der Mann nach den vereinbarten 90 Minuten nicht zurückkam, informierte der Verkäufer die Polizei. Diese hat nun die Ermittlungen aufgenommen und das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Ob die Ausweisdokument gefälscht sind, wird derzeit geprüft, teilt die Polizei auf Nachfrage mit.

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes. Dieses hatte Mitte September entschieden, dass der Käufer eines bei einer Probefahrt unterschlagenen Wohnmobils dieses nicht an den Eigentümer zurück geben muss. Entscheidend sei in diesem Fall gewesen, dass der Käufer dies in gutem Glauben getan habe, dass es sich um einen rechtmäßigen Verkauf handele, und dass der Händler das Fahrzeug freiwillig für eine Probefahrt zur Verfügung gestellt habe.


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