Quarantäne für Infizierte: Land setzt ab Mai auf Eigenverantwortung

Nur noch für Beschäftigte im Pflegebereich gibt es dann ein mindestens fünftägiges Tätigkeitsverbot.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Am gestrigen Montag einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf ein neues, angepasstes Vorgehen in Sachen Quarantäne und Isolation. Am heutigen Dienstag stellte Claudia Schröder aus dem Corona-Krisenstab der Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz die geplanten Regelungen für Niedersachsen vor. Ab dem 1. Mai wird dabei hauptsächlich auf die Selbstverantwortung der Menschen gesetzt. Eine Ausnahme gibt es nur noch in einem Bereich.



Ab 1. Mai soll es in Niedersachsen keine Absonderungsverordnung mehr geben, stellte Claudia Schröder klar. Für Infizierte gibt es dann eine dringende Empfehlung, fünf Tage in Selbstisolation zu gehen. Auch ohne Symptome. Eine Meldung an das Gesundheitsamt ist aber nicht mehr erforderlich. Dieses ordnet auch keine Quarantänemaßnahmen mehr an. Auch enge Kontaktpersonen sollen möglichst fünf Tage in Quarantäne. Schröder wies aber darauf hin, dass es auch in der jetzigen Absonderungsverordnung hierfür einige Ausnahmen gebe. Maßnahmen wie die digitale Krankschreibung oder Lohnersatzleistungen für Personen in freiwilliger Quarantäne blieben erhalten, versicherte Schröder. Die positiven Fälle würden weiterhin von den Laboren und Ärzten an die Gesundheitsämter gemeldet.

Weiter Tätigkeitsverbot in der Pflege


Anders sieht die Lage bei Personen aus, die in Krankenhäusern oder in der Pflege arbeiten. Hier gelte für Infizierte ein Tätigkeitsverbot von mindestens fünf Tagen. Freitesten sei nur mit einem negativen PCR-Test möglich. Auch enge Kontaktpersonen müssten fünf Tage in Quarantäne und nach Wiederaufnahme des Dienstes die ersten fünf Tage vor Arbeitsbeginn einen Test machen. Diese Regelungen sollen in die Corona-Verordnung mit aufgenommen werden, da es ja keine Absonderungsverordnung mehr gebe. Hier gebe es sogar eine Verschärfung zur jetzigen Regelung, stellt Claudia Schröder klar. Dies diene dazu, die vulnerablen Gruppen zu schützen.


Die neue Regelung stehe im Zeichen des Wechsels von einer pandemischen in eine endemische Lage, so Schröder. Man müsse lernen, mit dem Virus zu leben, da dieses nicht verschwinden werden. In den Köpfen müssten sich klare Verhaltensregeln festsetzen. "Bei Erkältungssymptome bleibe ich fünf Tage zu hause", solle die Devise lauten. Dies erfordere viel Eigenverantwortung, aber man sei zuversichtlich, dass die Niedersachsen damit verantwortungsvoll umgehen werden. Auf der anderen Seite habe sich aber ein gewisser Pragmatismus durchgesetzt. Es bringe nichts, wenn bei hohem Krankenstand viele Menschen ohne Symptome zu hause säßen. Wichtig sei Gesundheitsministerin Daniela Behrens dabei gewesen, dass dies nicht von heute auf morgen gelte, sondern dass es noch eine gewisse Zeit gebe, sich darauf einzustellen.


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