Braunschweig. Die Stadt Braunschweig bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zu der öffentlichen Kritik an der Nicht-Absage der sogenannten "Querdenken"-Demo in Braunschweig. Die für den heutigen Tag unter dem Titel "Licht für Frieden, Freiheit und Wahrheit" auf dem Schlossplatz angemeldete – und mittlerweile von den Initiatoren abgesagte - Versammlung hätte von der Stadtverwaltung "verhindert" werden sollen, so die Kritiker. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass eine Versammlung keinesfalls der Genehmigung durch eine Behörde bedürfe. Außerdem habe es zu keinem Zeitpunkt, Anlass für ein Verbot einer solchen Versammlung gegeben. Man habe für die Auferlegung von Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesorgt. Insofern weise die Stadt Braunschweig die Kritik zurück.
Die Stadt Braunschweig teilt mit: "Mit E-Mail vom 5. November wurde von einer Privatperson eine Versammlung für den heutigen 9. November angemeldet. Angekündigt wurden etwa 100 Personen, die sich um 18:00 Uhr auf dem Schlossplatz versammeln sollten, um dann von 18:18 Uhr bis 19:19 Uhr einen Umzug durch die Stadt mit einer Musikbox durchzuführen. Anschließend sollte bis 20:00 Uhr eine Abschlusskundgebung auf den Platz der Deutschen Einheit stattfinden. Das Motto der Versammlung sollte zu einem späteren Zeitpunkt genannt werden. Auf schriftliche Nachfrage gab die Anmelderin noch am selben Tag als Thema der Versammlung an: "Licht für Frieden, Freiheit und Wahrheit." Ein anderer Titel ist der Verwaltung nicht mitgeteilt worden."
Nach Abstimmung mit der Polizei Braunschweig sei die Versammlung mit Bescheid vom 6. November als Kundgebung und Aufzug zum Thema "Licht für Frieden, Freiheit und Wahrheit" von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestätigt worden. Der Bescheid sei mit zahlreichen Auflagen versehen gewesen, insbesondere zum Infektionsschutz (Pflicht zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung, zur Einhaltung eines Mindestabstands und zur abgrenzenden Markierung der Versammlungsfläche). Das Verwenden von Reichskriegsflaggen sei ebenso verboten worden wie das Verwenden der Reichsflagge vor dem Schloss, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine über die erteilten Auflagen hinausgehende Beschränkung oder gar ein Verbot der Versammlung hätten zu keinem Zeitpunkt vorgelegen, positioniert sich die Verwaltung. Insofern weise sie den Vorwurf zurück.
Bei dieser Gelegenheit weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass eine Versammlung nicht durch eine Behörde "genehmigt" werden müsse. Versammlungen müssten lediglich rechtzeitig angemeldet werden, so die Stadt Braunschweig. Diese Anmeldung werde dann von der Versammlungsbehörde bestätigt. Die Bestätigung sei häufig mit Auflagen verbunden, derzeit zum Beispiel zum Infektionsschutz.
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