Braunschweig. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr müssen sich ein Radfahrer und ein Autofahrer verantworten, die die Polizei aus dem Verkehr gezogen hat.
Ein 54-jähriger Radfahrer fiel einer Polizeistreife gestern gegen 17.30 Uhr auf der Illerstraße auf, weil er Schlangenlinien fuhr. In der Atemluft des einschlägig bekannten Mannes stellten die Beamten einen Alkoholgehalt von 1,78 Promille fest. Die gesetzlich geregelte absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt derzeit noch bei 1,6 Promille.
Die unsichere Fahrweise und nicht eingeschaltetes Licht am Fahrzeug brachten einem Autofahrer heute Morgen gegen 01.00 Uhr auf dem Waisenhausdamm eine Polizeikontrolle ein. Die Beamten stellten bei dem 52-Jährigen 1,86 Promille fest. Auch er musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Die Polizisten stellten seinen Führerschein und die Fahrzeugschlüssel sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt.
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