Braunschweig. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag einstimmig ein Förderprogramm zur innerstädtischen Baulückenschließung beschlossen. Die Fördermöglichkeiten sollen einen finanziellen Anreiz für die Grundstückseigentümer darstellen, die Baulücken zu schließen und eine gestalterische Aufwertung des Grundstücks und des Stadtbildes zu erzielen.
Die Richtlinie soll insbesondere für die Baulücken im Bereich der Innenstadt Anwendung finden. Dazu gehören die Hausnummern 3 und 15 am Bohlweg, die Nummern 2 bis 5 und 12 und 14 in den Kattreppeln, der Ruhfäutchenplatz 2, Sack 21 bis 23 und Vor der Burg 14. Darüber hinaus für weitere kriegsbedingte Baulücken im Bereich der durch die Okerumflut räumlich begrenzten Innenstadt. Die definierten vorhandenen Baulücken stellen ein Potenzial für zusätzliche Nutzflächen in den oberen Geschossen dar.
Attraktivität steigern
Ziel der Zuschussrichtlinie sei die Beseitigung städtebaulicher und stadtgestalterischer Missstände durch finanzielle Hilfen für die Planung und Bebauung der definierten innerstädtischen kriegsbedingten Baulücken. Durch die geförderten Vorhaben soll die Funktion und Attraktivität der Innenstadt als Standort für Wohnungen, Dienstleistungen und den Handel gestärkt werden. Die Intensivierung der Innenstadtnutzung soll vorhandene Infrastrukturen stärker auslasten und zum Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ beitragen.
Förderung von maximal 50 Prozent
Nach dieser Richtlinie können sowohl die Bauplanung als auch die bauliche Umsetzung gefördert werden. Die Bauplanung kann bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent der tatsächlichen Bauplanungskosten gefördert werden. Die Bauplanung ist von einem qualifizierten Planungsbüro zu erstellen. Die Richtlinie soll darüber hinaus auch die Förderung der investiven Baukosten im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel ermöglichen.
Die Stadt fördert ferner die investiven Baukosten zur Schließung von innerstädtischen Baulücken im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt durch Einzelfallentscheidung. Bauvorhaben im oben genannten Bereich sowie mit besonderer städtebaulicher Bedeutung sollen grundsätzlich vorrangig gefördert werden. Gefördert werden ausschließlich Nutzungen oberhalb des ersten Obergeschosses.
Für die Förderung der Planungskosten werden in diesem Jahr 50.000 Euro bereitgestellt, eingestellt. Im Jahr 2023 seien weitere Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen, um in einem nächsten Schritt gegebenenfalls auch die bauliche Umsetzung der Projekte finanziell unterstützen zu können.
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