Rat beschließt Neuaufstellung des Flächennutzungsplans


Rathaus Braunschweig.
Symbolfoto: Julia Seidel
Rathaus Braunschweig. Symbolfoto: Julia Seidel | Foto: Julia Seidel

Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat am gestrigen Dienstag, 12. November, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Der neue Flächennutzungsplan wird die die Ziele und Projekte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Braunschweig 2030 (ISEK) für das ge­samte Stadtgebiet konkretisieren und die räumliche Ent­wicklung Braunschweigs in einem formellen Planverfahren an das ISEK anpassen. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Das oberste Leitziel "Die Stadt kompakt weiterbauen" gibt der Entwicklung im Siedlungsbestand (Innenentwicklung) Vorrang gegenüber der Bebauung von Ackerflächen und anderen unversiegelten Freiflächen an den Rändern. Damit leistet die Stadt ihren Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs.

Allerdings muss der Flächen­nutzungsplan weiterhin genügend Entwicklungspotenzial für die flächenintensiven und bisher flächenexpansiven Nutzungen Wohnen, Wirtschaft sowie die davon direkt abhängigen The­men Umwelt und Verkehr bieten. Für eine abgewogene Koordination der Flächenentwicklung im querschnittsorientierten FNP sind diverse flächen- und standortrelevante Fachinformatio­nen – Bestand, Analysen, Bedarfsprognosen und Konzepte – zu erbringen, auszuwerten und miteinander abzustimmen.

Eine Projektgruppe der Verwaltung koordiniert auf Arbeitsebene die parallele Aufstellung und Verarbeitung der Fachinformationen. Auf Grundlage der Fachinformationen wird der Vorentwurf für den Flächennutzungsplan er­stellt. Politik und Öffentlichkeit werden in der frühzeitigen Beteiligung zu diesem Vorentwurf über Entwicklungsoptionen be­raten. Den Rahmen für die Entwicklungsspielräume geben die im ISEK formulierten Grundsätze und Ziele der Stadtentwicklung. Die Öffentlichkeit wird besonders im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informiert und kann sich über diesen Weg in den Prozess einbrin­gen.

"Alle Stadtbezirksräte sind beteiligt"


Zur öffentlichen Auslegung und zum Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans sind alle Stadtbezirksräte zu beteiligen. Das Verfahrensschema findet sich einer Anlage zur Beschlussvorlage 19-11797 unter www.braunschweig.de/ratsinfo. Der Zeitrahmen beträgt grob geschätzt zwei Jahre.

Der Rat der Stadt Braunschweig hatte das Integrierte Stadtentwicklungskon­zept Braunschweig 2030 als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städ­tischen Gesellschaften beschlossen. Es entstand in einem vierjährigen intensiven Beteiligungsprozess unter dem Motto "Denk Deine Stadt". Die festgelegten Leitziele, Arbeitsfelder und Rahmenprojekte richten die Stadtentwicklung neu aus.