Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat heute auf Vorschlag der Verwaltung bei nur wenigen Enthaltungen eine Resolution an Bundestag und Bundesrat verabschiedet, möglichst vor dem Jahresende eine Reform der Grundsteuer zu beschließen. Anderenfalls habe die Stadt keine Möglichkeit mehr, ab dem kommenden Jahr Grundsteuereinnahmen zu erzielen. Dies berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Die Grundsteuer in der bisherigen Form ist vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform verworfen worden und muss nach der zwingenden zeitlichen Vorgabe des Gerichts daher bis allerspätestens Ende 2019 gesetzgeberisch neu geregelt werden. Bisher bezieht die Stadt Braunschweig jährlich etwa 52 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer, das sind etwa sechs Prozent der Gesamteinnahmen im städtischen Haushalt.
"Ich danke dem Rat der Stadt Braunschweig, dass er unsere Bemühungen - gemeinsam mit dem Städtetag und anderen Kommunen - zur Sicherung dieser für uns unverzichtbaren Einnahmequelle heute so deutlich unterstützt hat", sagte Stadtkämmerer Christian Geiger. "Die große Sorge aller deutschen Städte und Gemeinden ist, dass nicht rechtzeitig zum Jahresende eine neue Grundsteuer beschlossen wird. Das wäre verheerend, denn wie sollten wir einen solchen Ausfall kompensieren? Für viele Kommunen würde das den Bankrott bedeuten, für Braunschweig würde es auf alle Fälle heißen, dass eine zusätzliche jährliche Lücke in unseren Haushalt in einer Größenordnung gerissen wurde, die schlicht nicht zu verkraften wäre. Deshalb muss auf Bundesebene jetzt dringend eine Lösung beschlossen werden. Vorschläge liegen auf dem Tisch, doch bisher wurde nur viel diskutiert, aber nicht entschieden."
Geiger machte deutlich, dass es nicht darum gehe, die vom Verfassungsgericht geforderte Neustrukturierung der Grundsteuer dazu zu nutzen, um zum Stichtag der Umstellung auf ein neues Grundsteuerrecht die städtischen Einnahmen gewissermaßen durch die Hintertür zu erhöhen. Vielmehr sei es das Ziel der Kommunen, das bisherige Einnahmeniveau im Moment der Umstellung durch Anpassung des örtlichen Hebesatzes zu erhalten. Nur insoweit würde gegebenenfalls der Grundsteuerhebesatz zu diesem Zeitpunkt angepasst – abhängig von dem Modell, das der Bund beschließt. Unvermeidlich wird es gleichwohl, wie immer bei solchen grundsätzlichen Veränderungen des Steuermaßstabes, im Einzelfall zu höheren – oder auch zu niedrigeren – Zahlungsverpflichtungen kommen.
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