Braunschweig. Auf der Grundlage der bekanntgemachten Wahlergebnisse zu den Kommunalwahlen wurden bis zum Ende der Einreichungsfristen für Wahleinsprüche (12. Oktober Wahlen zum Rat und zu den Stadtbezirksräten; 19. Oktober Direktwahl zum Oberbürgermeister) zwei Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl bei der Gemeindewahlleitung eingereicht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.
Sie sind nach Auffassung des Gemeindewahlleiters unzulässig und unbegründet. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Verwaltung am Donnerstag dem Rat vorgelegt. Ein Wahleinspruch gegen die Wahl des Oberbürgermeisters liegt nicht vor. Der Rat wird die Einsprüche öffentlich in seiner konstituierenden Sitzung am Dienstag, dem 16. November, beraten und dazu die nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes erforderlichen Beschlüsse fassen.
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