Reimann zur Förderung des Mehrgenerationenhauses


Dr. Carola Reimann, hiesige Bundestagsabgeordnete: „Ich freue mich, dass das Braunschweiger Mehrgenerationenhaus auch die letzte Runde des Interessenbekundungsverfahrens für eine weitere Förderung erfolgreich bestanden hat." Foto: SPD
Dr. Carola Reimann, hiesige Bundestagsabgeordnete: „Ich freue mich, dass das Braunschweiger Mehrgenerationenhaus auch die letzte Runde des Interessenbekundungsverfahrens für eine weitere Förderung erfolgreich bestanden hat." Foto: SPD | Foto: SPD



Braunschweig. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) stehe fest, dass das Mütterzentrum Braunschweig e.V. als Träger des Braunschweiger Mehrgenerationenhauses ab dem 5. September neue Mittel für die Fortsetzung der bisherigen Arbeit beantragen kann. Dazu erklärt die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann:



„Ich freue mich, dass das Braunschweiger Mehrgenerationenhaus auch die letzte Runde des Interessenbekundungsverfahrens für eine weitere Förderung erfolgreich bestanden hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten wichtige Arbeit, die unbedingt fortgesetzt werden muss.“ Bundesweit haben sich 578 Mehrgenerationenhäuser (MGH) für die vierjährige Förderung beworben. Bei einer Bewilligung werden die Mehrgenerationenhäuser voraussichtlich bis Ende 2020 mit jeweils 40.000 Euro jährlich gefördert, wobei 30.000 Euro vom Bund finanziert werden. Hinzu kommt eine jährliche kommunale Kofinanzierung von 10.000 Euro.

Die Zahl der Bewerbungen zeigt, dass sich das Konzept der Mehrgenerationenhäuser bewährt hat. Aufbauend auf ihren bisherigen Erfahrungen ist es den Häusern im Bundesprogramm nun möglich, ihre Arbeit noch flexibler an ihrem Standort auszurichten. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen der Kommunen kann es hier keine Patentrezepte geben. In Abstimmung mit der Kommune sollen die MGH daher Angebote entwickeln, die auf den jeweiligen Bedarf vor Ort ausgerichtet sind. Durch die Kofinanzierung und die Einbindung der MGH in die örtliche Sozialraumplanung wird der Schulterschluss zwischen Häusern und Kommunen von Beginn an gewährleistet.