Sanierung der Stadthalle: Ausschreibung muss wiederholt werden

Es konnte im ersten Verfahren kein Unternehmen für die Sanierung gefunden werden.

Stadthalle Braunschweig.
Stadthalle Braunschweig. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Stadthalle kann im Blick auf ihre Sanierung - von den Einschränkungen der Corona-Pandemie abgesehen - nach derzeitigem Stand bis Sommer 2021 genutzt werden. Die europaweite Ausschreibung des Projekts muss in modifizierter Form wiederholt werden, da im ersten Verfahren kein Unternehmen einen Teilnahmeantrag abgab. Das hat die Verwaltung jetzt dem Rat mitgeteilt. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Anfang Februar war ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb eingeleitet worden. Obwohl mehrere Unternehmen elektronisch auf die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zugriffen, wurde im Ergebnis kein Teilnahmeantrag abgegeben. Das Verfahren musste daher formal aufgehoben werden.

Daraufhin erfolgte eine Befragung des Marktes, was sich aufgrund der COVID-19-Pandemie über einen längeren Zeitraum erstreckte. Nach Marktkonsultation durch die Berater ergibt sich folgendes Bild:

• Das angestrebte Vergabeverfahren weist hinsichtlich der enthaltenen Leistungsbestandteile der Bereiche Planung, Bau und Betrieb eine hohe Komplexität aus.

• Der mit Start des Teilnahmewettbewerbes für das Gesamtverfahren übermittelte Informationsstand zum Projekt war sehr umfangreich, wobei die Unterlagen Verweise auf Planungsunterlagen enthielten, die in dem ersten Schritt des Verfahrens durch die Interessenten noch nicht eingesehen werden konnten. Dies hat die Entscheidung einer Nichtbeteiligung möglicherweise beeinflusst, wenngleich üblicherweise detailliertere Verfahrensinformationen erst im zweiten Teil eines Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden.

• Ein weiterer Grund ist die aktuelle Kapazitätsauslastung der Bauwirtschaft.

Entsprechend der gewonnenen Erkenntnisse soll nun noch in diesem Monat eine Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb europaweit bekannt gegeben werden. Die Unternehmen, die dann fristgerecht eine Interessenbekundung einreichen, sollen dann frühzeitig – im weiteren Verlauf des Verfahrens – auch nähere weiterführende Informationen sowie gegebenenfalls ein Einblick in den aktuellen Stand der Planung gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erhalten. Unter Berücksichtigung aller einzuhaltenden Fristen würde der Ratsbeschluss zur Vergabe nach Abschluss des Vergabeverfahrens dann im dritten Quartal 2021 erfolgen.
Es handelt sich um ein sehr anspruchsvolles Bauvorhaben. Nach Ansicht der Verwaltung und der beteiligten Berater ist das Beschaffungsmodell aber grundsätzlich geeignet für die Realisierung des Projekts.


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