Schoduvel: So sorgt die Polizei für Ordnung


Am 3. März ist wieder Schoduvel in Braunschweig. Foto: Anke Donner
Am 3. März ist wieder Schoduvel in Braunschweig. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Mit konsequentem Einschreiten gegen Störungen, Videoüberwachungsmaßnahmen und zusätzlichen Einsatzkräften werde am Sonntag wieder für größtmögliche Sicherheit gesorgt.


Mit dem Veranstalter, der Stadt Braunschweig und weiteren Beteiligten wäre das bewährte Konzept überprüft und in Details angepasst worden, um mögliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu minimieren. Eine Neuerung in diesem Jahr sei ein Glasbehältnisverbot, welches unter den so genannten Rathauskolonnaden am Bohlweg zwischen der Dankwardstraße und dem Langen Hof gelte. Der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt und die Polizei werden hier die Einhaltung gezielt überwachen.

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Hier besteht Glasverbot. Foto:



Wie in den vergangenen Jahren werden neben den üblichen Barrieren und Absperrgittern an der Strecke des "Schoduvel" auch zusätzliche massive Sperrungen im Nahbereich mit Hilfe von schweren Fahrzeugen und Containern aufgebaut. Aufgrund der Sperrungen der Innenstadt stünden nur wenig Parkplätze zur Verfügung. Um größere Verkehrsbehinderungen zu vermeiden bittet die Polizei daher die Besucher, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Neben mobilen Videoteams und den bekannten Standorten in der
Innenstadt werden zusätzliche Videokameras im Bereich Europaplatz, Altstadtmarkt und Bohlweg/Georg-Eckert-Straße installiert.

Vorsicht Taschendiebe!


Die Besucher sollten auf Verkleidungen und Gegenstände verzichten, die einen gefährlichen Eindruck erwecken könnten. Ferner bittet die Polizei, ein Auge auf die eigenen Rucksäcke und Taschen zu haben und nichts unbeaufsichtigt abzulegen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stelle eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat dar. Dieses sollte beachtet und daher darauf verzichtet werden. Die Ausgelassenheit der Besucher am Umzug aber auch das Gedränge später in den Gaststätten werde gern von Taschendieben für ihre Taten genutzt. Deshalb sollte nur das Nötigste mit zum Umzug genommen
werden. Wertsachen und Handys gehören in die Innentaschen.

Zuletzt erinnert die Polizei an das Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Minderjährige. Das gelte auch für E-Zigaretten sowie E-Shishas. Für Jugendliche unter 18 gilt Rauchverbot. Beamte seien zur Jugendschutzkontrolle an der Strecke und in der Innenstadt unterwegs.


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