Untersuchungen zur Brustkrebs Früherkennung derzeit verboten

Alle Screeninguntersuchungen, die keine Notfälle und somit verschiebbar sind, sind derzeit untersagt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Den Anbietern von ambulant-medizinischen Leistungen ist es derzeit untersagt, sogenannte elektive Screeninguntersuchungen durchzuführen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Braunschweig veröffentlicht. Elektive Screeninguntersuchungen sind alle nicht notfallmäßig gebotenen und damit verschiebbaren vorsorgenden Reihenuntersuchungen wie zum Beispiel Mammographie-Screening. Hintergrund der Verfügung ist die Reduzierung sozialer Kontakte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Bei der Durchführung von radiologischen Screeninguntersuchungen bestehe durch den notwendigen engen körperlichen Kontakt zwischen Leistungsanbieter und Kunden auch bei Beachtung der allgemeinen hygienischen Regeln eine hohe Gefahr der Übertragung des Corona-Virus.
Ausdrücklich ausgenommen von dem Verbot seien ärztlich verordnete Leistungen, die nach Einschätzung eines Arztes vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation weiterhin zu erbringen seien. In diesen Fällen seien die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) festgelegten Regeln der Hygiene unbedingt einzuhalten.