Serie: Sicher durch den Verkehr - Teil IV

von Robert Braumann


Im vierten Teil der Serie geht es um verkehrsberuhigte Bereiche. Foto: Anke Donner
Im vierten Teil der Serie geht es um verkehrsberuhigte Bereiche. Foto: Anke Donner



Braunschweig. Die Radsaison ist im vollem Gang und mit ihr steigt auch wieder die Unfallgefahr für Radler, Fußgänger und Autofahrer – immer wieder kommt es auch zu Vorfällen, weil die Straßenverkehrsregeln nicht klar sind. In unserer neuen Serie mit der Polizei Braunschweig werden wir in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick geben – auch um Unsicherheiten aus dem Weg zu Räumen. 

Im vierten Teil der Serie geht es um verkehrsberuhigte Bereiche. Michael Schlutow, Verkehrssicherheitsexperte, Polizei Braunschweig, erklärt: "Verkehrsberuhigte Bereiche sind durch das Zeichen 325 gekennzeichnet. Auf dem blauen, rechteckigen Schild ist ein Kind mit Ball zu sehen. Dazu kommt ein Auto, eine angedeutete Straße, ein Haus und ein Erwachsener, alles symbolhaft dargestellt." In diesem Bereich hätten Fußgänger immer Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Ganz gleich ob Auto, Rad, Motorrad oder Anderes. Dieser müsste immer Schrittgeschwindigkeit einhalten. "Fußgänger dürfen die Straße in voller Breite benutzen und auch Kinder dürfen dort spielen, als Fahrzeugführer dürfen sie die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig muss eben gewartet werden", so Schlutow. Allerdings dürften auf Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Parken dürfe man nur in gekennzeichneten Flächen oder zum Be- und Entladen. Eins ist Schlutow darüber hinaus noch wichtig. "Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, der hat keine Vorfahrt. Die Rechts vor Links Regelung gilt zwar innerhalb des Bereichs, wenn man in verlässt, haben andere Straßen aber Vorrang. Dies führt immer wieder zu Verwirrung", erklärt der Experte.


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