Braunschweig. Die Radsaison ist im vollem Gang und mit ihr steigt auch wieder die Unfallgefahr für Radler, Fußgänger und Autofahrer – immer wieder kommt es auch zu Vorfällen, weil die Straßenverkehrsregeln nicht klar sind. In unserer neuen Serie mit der Polizei Braunschweig werden wir in den kommenden Wochen einen umfassenden Überblick geben – auch um Unsicherheiten aus dem Weg zu Räumen. Im fünften Teil der Serie erklärt Michael Schlutow, Polizei Braunschweig, was in der Fußgängerzone gilt.
Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone in der Straßenverkehrsordnung genannt wird, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Ausnahmen werden wenn durch Zusatzschilder vermerkt. Ist Lieferverkehr oder das Befahren mit dem Fahrrad gestattet, haben die Fußgänger aber immer Vorrang. Es muss Rücksicht genommen werden und sollte es nötig sein auch gewartet werden, so Schlutow. Häufig haben zudem Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeug sowie Einsatzwagen die Genehmigung mit Schrittgeschwindigkeit die Zone zu befahren.
Generell gilt aber, befahren und parken ist verboten, erklärt der Experte. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen von Gründen, die das öffentliche Interesse an dem Zufahrts- und Parkverbot in der Fußgängerzone überwiegen. "Leider kommt es in Braunschweig immer wieder vor, dass Radfahrer durch die Fußgängerzone fahren. Dies liegt auch daran, das einige Bereiche generell für Radfahrer freigegeben sind und andere nur nicht in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr befahren werden dürfen." Dies gilt für die Straßen: Hutfiltern, Damm, Kattreppeln, Vor der Burg (zwischen Papenstieg und Sack), Sack, Neue Straße, Schuhstraße, Kleine Burg (zwischen Haus Nr. 14 und Schuhstraße), Stephanstraße. Alle anderen Straßen in der Braunschweiger Fußgängerzone dürfen uneingeschränkt von Radfahrern benutzt werden. "Bei unseren Kontrollen stellen wir fest, dass dies immer wieder zu Verwirrung bei den Radfahrern führt. Da wird dann häufig gesagt, man habe nicht gewusst, dass man nicht fahren dürfe. Wer in einem Bereich fährt, der nicht dafür zugelassen ist, auf den wartet ein Bußgeld von 15 Euro. " Generell befindet der Beamte aber, dass Radfahrer in einer gut gefüllten Fußgängerzone lieber absteigen sollten. "Man kann nicht so schnell reagieren, wenn Fußgänger plötzlich abbiegen oder einem vor den Drahtesel laufen, schieben ist da doch angebracht, um die Sicherheit zu garantieren", so Schlutow.
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