Braunschweig. Für das Magnifest an diesem Wochenende hat die Stadt Braunschweig das seit Jahren zu diesem Anlass verfügte Glasbehältnisverbot erweitert. Untersagt wird in diesem Jahr auch das Führen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen. Im Magniviertel und auf dem Löwenwall ist es damit verboten, im Freien die genannten Gegenstände bei sich zu haben. Darauf weist die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung hin.
Das Glasbehältnisverbot gilt auch auf dem Schlossplatz und dem Magnitorwall. Eine Allgemeinverfügung in diesem Sinne hat die Stadt am heutigen Dienstag erlassen. Die Verbote umfassen folgende Bereiche: Magniviertel und Löwenwall (einschließlich der Treppen an der Südseite) von Freitag, 6. September, 18 Uhr, bis zum Sonntag, 8. September, 24 Uhr; Magnitorwall, Schlossplatz, St.-Nicolai-Platz, Georg-Eckert-Straße am Freitag, 6., Samstag, 7., und Sonntag, 8. September jeweils von 18 bis 2 Uhr des darauffolgenden Tages.
Verletzungsrisiko für Mensch und Tier
Bevor 2018 erstmals ein Glasflaschenverbot verfügt wurde, wurden leere Flaschen oft nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Boden gestellt, fallengelassen oder zerschlagen. Diese Problematik zeigte sich in der Vergangenheit vor allem am Löwenwall. Glasscherben wurden zum Teil tief in den Boden eingetreten, was auch langfristig ein großes Verletzungsrisiko für Mensch und Tier birgt.
Um mögliche Messerattacken zu erschweren und das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen, ist in diesem Jahr das Verbot des Mitführens von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen erweitert worden. Das Verbot umfasst nicht nur als Waffen deklarierte Messer, sondern Messer jeglicher Art, unabhängig von ihrer Klingenlänge. Zu den gefährlichen Gegenständen zählen weiterhin Äxte und Beile, Knüppel jeglicher Art wie zum Beispiel Schlagstöcke, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen oder Quarzsandhandschuhe.
Einlasskontrollen geplant
Das Verbot erhöhe in Verbindung mit hierauf bezogenen Kontrollen im Verdachtsfall zudem das objektive Entdeckungsrisiko potenzieller Straftäter, so die Stadt. Der Veranstalter setzt Sicherheitspersonal ein. Laut Medienberichten wird es auch Einlasskontrollen geben. Auch Polizei und ZOD sind vor Ort.
Weitere Details einschließlich der unter anderem für Gewerbetreibende, Gastronomen, Bus- und Taxifahrer sowie Anwohner geltenden Ausnahmen vom Glasflaschen- und Messerverbot finden sich in der Allgemeinverfügung. In der Begründung der Allgemeinverfügung heißt es unter anderem: "Nach der Einschätzung des Bundeskriminalamtes ist die Gefahr für jihadistisch motivierte Gewalttaten weiterhin hoch. Die Bundesrepublik Deutschland stehe unverändert im unmittelbaren Zielspektrum terroristischer Organisationen, unter anderem des sogenannten Islamischen Staates (IS), (Kern-)AL-QAIDA (AQ), deren Regionalorganisationen sowie weiteren ideologisch verbundenen Gruppierungen.
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