So lief der private Winterdienst auf Bürgersteigen

In diesem Winter gab es vergleichsweise viel Schnee. Wie kamen die Anlieger damit zurecht? Wir fragten bei der Stadt Braunschweig nach.

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Symbolbild
Symbolbild | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Aus Sicht der Meteorologen ist der Winter vorbei. In diesem Jahr hatte er verhältnismäßig viel Schnee im Gepäck. Für Grundstücksbesitzer bedeutete dies, dafür zu sorgen, dass die angrenzenden Bürgersteige gemäß den städtischen Vorgaben vom Schnee befreit oder zumindest sicher begehbar sind. Dass das nicht immer und überall geklappt hat, war zu erwarten. regionalHeute.de bat die Stadt Braunschweig um eine Bilanz.



Durch Räumen und Streuen verkehrs- beziehungsweise trittsicher zu halten sind öffentliche Gehwege an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. So heißt es in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Braunschweig. Doch in der Realität sah es in den vergangenen Wochen mancherorts anders aus. Welche Kenntnisse von Missständen hat die Stadt? Und welche Konsequenzen gab es?

Es gibt keine Zahlen


"Eine Erfassung der eingegangenen Beschwerden in Zahlen liegt nicht vor; diese werden nicht statistisch erfasst, da sie die Stadt auf unterschiedlichen Wegen und Kanälen erreichen", teilt Stadtsprecher Adrian Foitzik mit. Generell lasse sich zu diesem Winter sagen, dass es während der ersten Schneephase weniger um die Räumpflicht gegangen sei. "Hier waren auf Grund des unmittelbar einsetzenden Tauwetters eher Dachlawinen und herabhängende beziehungsweise herabfallende Eiszapfen der Beschwerdegrund", berichtet Foitzik.

Bei der langanhaltenden Kaltfront hätten sich die Beschwerden dann auf die nicht erfolgte Räumpflicht bezogen, sowohl von Gewerbebetrieben als auch von Bürgerinnen und Bürgern. Erkenntnisse über witterungsbedingte Unfälle oder Verletzte habe die Stadt nicht.

Was wurde kontrolliert?


Und in welchem Rahmen und mit welchem Aufwand hat die Stadt selbst die Einhaltung des Winterdienstes auf Bürgersteigen überprüft? "In Bezug auf die Gefährdungen durch Eiszapfen und Dachlawinen wurde durch den Zentralen Ordnungsdienst allen eingehenden Hinweisen nachgegangen und teilweise Bereiche abgesperrt und Verantwortliche kontaktiert", erklärt Adria Foitzik. Die Feuerwehr habe zu dem Thema intensiv informiert.

Auch den Hinweisen auf mangelnde Räumung sei möglichst zeitnah nachgegangen worden, jedoch konnten die Beschwerden nicht in allen Bereichen bestätigt werden. "Konnte plausibel nachvollzogen werden, dass der Räumpflicht nicht nachgekommen wurde, wurde mit den Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und es wurde auf die Pflicht zur Räumung hingewiesen. Diese Bereiche wurden soweit personell möglich auch nachkontrolliert. Erfasst wurden 49 Kontrollen und 6 Nachkontrollen", berichtet der Stadtsprecher. Anlasslose eigene Kontrollen der Stadt gab es aber offenbar demnach nicht.

Mehr Anzeigen wegen Salz


Doch wie viele Verfehlungen hat die Stadt geahndet? Welche Spanne von Bußgeldern wurde verhängt? Und wie viele Verstöße wurden von privaten Haushalten, wie viele von Unternehmen, Institutionen oder anderen Einrichtungen registriert? "Insgesamt wurden 38 Verstöße angezeigt, davon 24 wegen des unerlaubten Einsatzes von Streusalz und 14 wegen mangelnder Räumung", so Foitzik.

Die Verfahren seien noch im Stadium der Ermittlung, Bußgelder daher noch nicht verhängt. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien, könne keine Aussage getroffen werden, wer die Verantwortlichen sind. Die Bußgelder würden zum Abschluss der Verfahren im jeweiligen Einzelfall individuell festgesetzt und bewegten sich bei nicht gravierenden Erstverstößen im Bereich von 100 Euro, bei Wiederholungen oder gravierenden Verstößen auch deutlich höher.

Winterdienst komplett bei der Stadt?


Zum Schluss wollten wir von der Stadt wissen, ob es für Braunschweig ein realistisches Modell sei, auch den Winterdienst auf Bürgersteigen selbst in die Hand zu nehmen beziehungsweise von privaten Unternehmen durchführen zu lassen. Die Grundstücksbesitzer müssten dann entsprechende Gebühren bezahlen. In Berlin waren solche Überlegungen aufgekommen, nachdem es auf nicht geräumten Bürgersteigen zu zahlreichen Stürzen und Verletzten gekommen war.

Doch die Meinung der Stadt hierzu ist eindeutig. Das beschriebene Modell sei für eine Flächengroßstadt wie Braunschweig nicht realistisch. "Allein die Gehwege, bei denen die Stadt Anlieger ist und Winterdienstpflichten wahrnehmen muss, haben eine Länge von 200 Kilometern, wovon 80 Kilometer bereits seit Jahren im Rahmen von externen Vergaben winterdienstlich von Fremddienstleistern betreut werden, da die personellen Kapazitäten der Stadt dafür nicht ausreichen", zählt Adrian Foitzik auf..

"Mehrere hundert Personen erforderlich"


Die Länge aller Gehwege an privaten Liegenschaften betrage ein Vielfaches hiervon. Um hier den Winterdienst gemäß den Vorgaben der Straßenreinigungsverordnung ordnungsgemäß durchzuführen, wären mehrere hundert Personen erforderlich, die aber nur zum Einsatz kämen, wenn tatsächlich winterliche Bedingungen herrschten, was in den vergangenen 15 Jahren selten der Fall gewesen sei. Insofern scheide die dauerhafte Einstellung von Personal in dieser Größenordnung, welches ansonsten nicht benötigt werde, aus, genauso wie der Einsatz von Leiharbeitskräften, die es in der benötigten Anzahl nicht gebe.

Außerdem wäre der Fahrzeug- und Maschinenbestand in einem Umfang aufzustocken, der finanziell nicht darstellbar wäre, zumal diese Maschinen außer für den Winterdienst nicht benötigt und das ganze Jahr nicht genutzt würden.

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