Braunschweig. Die Verwaltung hat sich festgelegt - eine mögliche Route für die neue Stadtstraße wird den Ratsfraktionen zur Abstimmung vorgelegt. Hintergrund für den Neubau ist, dass im Bereich des Nördlichen Ringgebiets geplante Wohngebiet mit bis zu 1200 Einheiten. Durch die Querverbindung soll es zu einer Bewältigung des Verkehrsaufkommen kommen.
Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass für deren Erschließung eine Straße zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg zwingend erforderlich ist, erklärte Klaus Benscheidt, Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr, im Gespräch mit regionalHeute.de. Detlef Pottgiesser, Planer Stadt Braunschweig, ergänzte, „Wir haben mehrere Varianten entwickelt und bereits der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Anmerkungen haben wir mitgenommen und nun in den neuen Entwurf mit eingearbeitet.“ Insgesamt existierten fünf Vorschläge. Die besten Noten bekam bei der letzten öffentlichen Vorstellung die Version zwei. Diese wurde nun auch von der Verwaltung als Trasse vorgeschlagen. Sie verläuft durch den Sackweg über eine einfach Kreuzung am Mittelweg in die Mitgaustraße und dann durch die Wodanstraße.
Auf Grund der Verkehrsbedeutung wird die Straße als Kreisstraße geplant. Der Querschnitt der Straße beinhaltet durchgehend eine 6,50 m breite Fahrbahn, auf jeder Straßenseite einen Radweg mit einer Breite von 2,00 m und einem Gehweg von mindenstens 2,50 m Breite. Im Bereich der Bebauung des Bebauungsplans Taubenstraße wird den Fußgängern eine Gehwegbreite von 3,00 m angeboten. In weiten Teilen der Stadtstraße Nord ist darüber hinaus auf jeder Straßenseite ein Längsparkstreifen unterbrochen durch Baumpflanzungen vorgesehen.
Wo geht es lang?
So beschreibt die Verwaltung die vorgeschlagene Variante: "Die Trasse der Stadtstraße Nord beginnt an der Hamburger Straße gegenüber der Einmündung der A 392 an einer Stelle, von der aus sämtliche Fahrbeziehungen durch Ausbau des Knotenpunktes Hamburger Straße/A 392 abwickelbar sein werden. Der größte Teil des Umbaus des Knotenpunktes bezieht sich auf die zusätzliche Schaffung eines Linksabbiegestreifens von der A 392 Richtung Norden. Die Stadtstraße überwindet danach einen Höhenunterschied von mehreren Metern, um dann die Höhenlage des Sackwegs zu erreichen. In diesem Bereich des Anstiegs wird aus Kostengründen auf die Längsparkstreifen und die Baumstandorte verzichtet. Die Stadtstraße Nord nutzt den Sackweg auf ganzer Länge unter Beibehaltung der südlichen Grundstücksgrenzen. Dann wird der Mittelweg überquert, in einem aufgeweiteten signalisierten neuen Knoten. Die Radfahrer werden im Bereich des Knotenpunktes auf der Fahrbahn geführt. Im weiteren Verlauf der Stadtstraße Nord entlang der geplanten Gebäude des Bebauungsplans Taubenstraße liegt die Straße im Bereich der durch B-Plan festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche. Im Bereich der Querung der Spargelstraße ist eine Signalanlage für Fußgänger und den Radverkehr vorgesehen.
Am Bienroder Weg soll die neue Stadtstraße enden. Foto: Stadt Braunschweig
Die Straße selbst verschwenkt in diesem Bereich in die Trasse der Wodanstraße. Es soll hier ein Platz ausgebildet werden, der zum Aufenthalt unmittelbar nördlich des Nordangers einlädt. Die Einmündung der Stadtstraße Nord in den Bienroder Weg erfordert eine Signalisierung, so dass der Bienroder Weg/Bültenweg in geringem Umfang angepasst werden muss."
Kosten liegen bei über elf Millionen
Für den Verlauf muss die Stadt Grunderwerb tätigen. Es gibt auch Grundstückseigentümer, die sich bislang noch nicht bereit erklärt haben, die benötigten Flächen zu verkaufen. Hier sind weitere Gespräche vorgesehen. Die Investitionskosten für die Stadtstraße werden bei zirka 11,2 Millionen Euro zuzüglich Grunderwerbskosten liegen. Anlieger müssen über Erschließungsbeiträge 4,9 Millionen tragen. Zusätzlich beteiligt sich die NiWo an den Kosten der Stadtstraße mit 3,7 Millionen Euro. Sollte der Planungs- und Umweltausschuss am 10.02. 2016 zustimmen, wird das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach Niedersächsischem Straßengesetz eingeleitet, mit dem Ziel, das Nördliche Ringgebiet entsprechend der Rahmenplanung weiter zu entwickeln.
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