Braunschweig. Die BiBS-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig fordert in einer Pressemitteilung, dass die Stadt auch in Zeiten der Coronakrise Solidarität mit Geflüchteten zeigen solle. Die Fraktion beruft sich dabei auf eine schriftliche Anfrage zur Aufnahme von Geflüchteten, laut der man die bereits geplante Aufnahme aufgrund der landesweiten Krisensituation verschieben müsse. Doch die Stadt räumte dabei auch Spielräume ein, auf die sich die BiBS-Fraktion in ihrer Forderung nun beruft.
In ihrer Antwort vom 24. März beteuerte die Verwaltung: "Sollte durch die humanitäre Situation der Minderjährigen vor Ort eine Verschiebung aus ethisch-moralischen Gründen nicht vertretbar erscheinen lassen, so ginge selbstverständlich die Schutzverpflichtung für diese jungen Menschen vor." Diesen Umstand der dramatischen Verschlechterung der Lage sehe die BIBS-Fraktion nun gegeben:
"Von unserer Verwaltung erwarte ich, dass sie jetzt wie angekündigt 'dieser humanitären Grundhaltung folgend selbstverständlich' tätig wird. Denn mittlerweile ist Corona auch in den griechischen Flüchtlingslagern angekommen", erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzende Astrid Buchholz." Deutschland habe schließlich auch "öffentlichkeitswirksam", so die Vorsitzende, schwer kranke Corona-Patienten aus Italien aufgenommen. Sie fordert: "Diese Solidarität sollte Braunschweig nun auch gegenüber den Geflüchteten zeigen und die unbegleiteten Kinder und Jugendliche aufnehmen, die derzeit unter unmenschlichen Bedingungen in Flüchtlingslagern zubringen müssen."
Rechtlich kein Problem
In die Hände spielt der Fraktion dabei auch ein rechtliches Gutachten welches bestätigt, dass die Aufnahme von Flüchtlingen keiner Zustimmung des Bundes bedürfe. Europarechtlich sei dies laut dem Gutachten sogar ausdrücklich erwünscht: "Im Ergebnis steht das Unionsrecht folglich Maßnahmen der deutschen Bundesländer zur Aufnahme besonders vulnerabler Personen aus den Lagern auf den griechischen Inseln nicht entgegen. Im Gegenteil streitet der unionsrechtliche Grundsatz der Solidarität dafür, dass die Bundesländer entsprechende Maßnahmen ergreifen."
Mindestens fünf Kinder
Die Prüfung, inwieweit Kommunen dadurch weit mehr Handlungsspielraum besitzen als gemeinhin angenommen, sei laut der BiBS durch die Verwaltung ebenfalls mit Verweis auf die Corona-Krise bislang unterblieben. Die BIBS-Fraktion erwarte von der Stadtverwaltung, dass sie unverzüglich ihrer Aufnahmeverpflichtung für mindestens fünf Kinder nachkomme und sofort auch die in Antwort auf die BIBS-Anfrage in Erwägung gezogenen fünf weiteren Kinder aufnimmt.
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