Sonderrechte für E-Autos?


Geht es nach der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, sollten einheitliche Regelungen gefunden werden. Foto: Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg Gmb
Geht es nach der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, sollten einheitliche Regelungen gefunden werden. Foto: Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg Gmb | Foto: Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg Gmb



Braunschweig. Mit einer Ende September 2015 in Kraft getretenen Verordnung können Fahrzeuge mit Elektroantrieb durch ein „E“ im Nummernschild eindeutig gekennzeichnet und Privilegien aus dem neuen Bundes-Elektromobilitätsgesetz umgesetzt werden. Die Stadt Hamburg wird zum 1. November 2015 Elektroautos von Parkgebühren befreien. Raimund Nowak, Geschäftsführer der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg empfiehlt, einheitliche Regelungen in Deutschland zu schaffen.

Laut Nowak leidet die Elektromobilität unter einem größeren technologischen Harmonisierungsbedarf. Dies gelte insbesondere bei den Zugängen zu Stromtankstellen. Deshalb sollte bei der Einführung von rechtlichen Regelungen von Beginn an auf Einheitlichkeit gesetzt werden. Einen an der Hamburger Regelung angepassten Beschlussvorschlag für die Räte der einzelnen Städte der Metropolregion wurde bereits verschickt. Anders als Hamburg kann die Änderung der Parkgebührenordnung nicht durch eine Verwaltungsentscheidung erfolgen. Hier müssen die Kommunalpolitiker entscheiden. "Das freie Parken von Elektroautos ist ein wichtiges Symbol zur Förderung einer lokal emissionsfreien Mobilität. So könne auch die Belastung der Luft in den urbanen Zentren verringert werden", erklärte Nowak. Die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg engagiert sich als Schaufester Elektromobilität in besonderem Maße für den Einsatz von Elektrofahrzeugen und betreibt eine der größten E-Fahrzeugflotten Europas. Die Hamburger Regeln sehen vor, dass Elektroautos entsprechend der jeweiligen Höchstparkdauer abgestellt werden können. Zur Kennzeichnung der Parkzeit müssen Parkscheiben verwendet werden.


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