Braunschweig. Die Stadt Braunschweig weist in einer Pressemitteilung am Donnerstag auf eine neue Quarantäneverordnung hin und kündigt im Zuge dessen an, dass das Gesundheitsamt sonntags die Nachverfolgung aussetzt. Am 22. September ist eine neue Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Darin ist die Pflicht zur Absonderung unter bestimmten Voraussetzungen für die Betroffenen gesetzlich geregelt.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Personen mit positivem PCR-Test, PoC-Test oder Selbsttest sowie Personen, bei denen nach dem Auftreten von typischen Symptomen eine PCR-Testung angeordnet oder selbst veranlasst wurde, auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt absondern müssen. Gleiches gilt auch für Personen, die mit einer positiv getesteten Person im eigenen Haushalt zusammenleben oder als Kontaktperson im Sinne des Robert-Koch-Institutes (RKI) eingestuft sind.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuellen Corona-Lage, der niedrigen Fallzahlen in Braunschweig und der wenigen Meldungen an Sonntagen, werde das Gesundheitsamt sonntags die Nachverfolgung von Index- und Kontaktpersonen zunächst aussetzen. Die Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt werde jeweils montagmorgens mit den gewohnten Bedingungen wiederaufgenommen. Sollte es wieder zu einer Erhöhung der Fallzahlen kommen, wird die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt sonntags wiederaufgenommen. Die aktuellen Zahlen aus Braunschweig werden weiterhin täglich an das Landesgesundheitsamt übermittelt.
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