Sonntagsflohmärkte vor dem Aus - Rettungsversuch im Rat

von Nick Wenkel


Gehört dieses Bild bald der Vergangenheit an?
 Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Gehört dieses Bild bald der Vergangenheit an? Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am Dienstag wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass gewerbliche Sonntagsflohmärkte ab 2018 grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden sollen. Zur Ratssitzung am 26. September hat Die Linke jedoch einen Dringlichkeitsantrag zur Rettung der Sonntagsflohmärkte gestellt.


Grundlage des Verbotssei eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 21. April 2017 über die grundsätzliche Unzulässigkeit von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen. Aus dieser Entscheidung könne man aber nach Ansicht der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig kein generelles Verbot von Sonntagsflohmärkten abgeleitet werden.

Die Linke mit Dringlichkeitsantrag


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Udo Sommerfeld, Foto: Linke



Daher habe Die Linke zur Ratssitzung in der kommenden Woche den Dringlichkeitsantrag gestellt, dass die Stadtverwaltung die Rechtslage erst eingehend prüfen soll. Bis zum Abschluss der Prüfung sollen demnach Floh- und Trödelmärkte weiterhin zugelassen werden.

Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig: „Wir halten nichts von vorrauseilendem Gehorsam. Für uns sind Flohmärkte ein Kulturgut mit zehntausenden Besuchern. Ihnen wollen wir keine Steine in den Weg legen. Daher empfehlen wir der Stadtverwaltung, den Sachverhalt eingehend zu prüfen und von der zukünftigen Landesregierung erwarten wir ein Gesetz, das die Durchführung von Flohmärkten rechtssicher macht.“

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