Events in der Innenstadt: Sonntagsöffnung mit "modeautofrühling" geplant

Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz in Braunschweig niedrig bleibt und die Corona-Verordnung die Veranstaltung zulässt.

Auf dem Burgplatz präsentierten sich in den letzten Jahren die Oldtimer. Archivbild
Auf dem Burgplatz präsentierten sich in den letzten Jahren die Oldtimer. Archivbild | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Nach einer Abstimmung der Stadtverwaltung Braunschweig, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) und der Gewerkschaft ver.di steht fest: Die drei für dieses Jahr geplanten Veranstaltungen mit verkaufsoffenem Sonntag können stattfinden, insofern die Inzidenz-Werte in Braunschweig und die Niedersächsische Corona-Verordnung es zulassen. Als erstes ist der modeautofrühling am 19. und 20. Juni geplant. Dies teilt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in einer Pressemitteilung mit.


Nachdem die jüngste Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen die Möglichkeit eröffnet hat, Messen, Ausstellungen oder Spezialmärkte mit einem Hygienekonzept durchzuführen, bestehe auch die Möglichkeit, aus diesem Anlass einen verkaufsoffenen Sonntag zu erlauben. Daher hätten die Stadtverwaltung, das Stadtmarketing und der AAI kurzfristig das Gespräch mit ver.di gesucht und eine Einigung erzielt: Der modeautofrühling, das trendsporterlebnis und die mummegenussmeile können wie geplant mit verkaufsoffenem Sonntag stattfinden, wenn die dann geltenden Verordnungen es erlauben.

modeautofrühling am 19. und 20. Juni


Da die aktuelle Verordnung bis zum 24. Juni gilt, könne der modeautofrühling am 19. und 20. Juni mit verkaufsoffenem Sonntag in der Braunschweiger Innenstadt unter der Voraussetzung stattfinden, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Braunschweig stabil unter 50 bleibe. Während der Veranstaltung gelte dann gemäß der Verordnung eine Maskenpflicht in der Braunschweiger Innenstadt, sichergestellt seien außerdem die Abstands- und Hygieneregelungen auf den Ausstellungsflächen. „Wir haben das Veranstaltungskonzept anhand der Corona-Verordnung geprüft und im Dialog mit den Partnern die Entscheidung getroffen, dass die Veranstaltung stattfinden wird. Entscheidend ist, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, das werden wir in Abstimmung mit der Polizei entsprechend kontrollieren. Bei allen Lockerungen ist nach wie vor Vorsicht geboten“, ordnet Dr. Thorsten Kornblum als Ordnungsdezernent ein.






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