Sorge um alte Linde: Stadt stellt Baum auf Privatgrundstück sicher

Der Stadtbezirksrat möchte den Baum als Naturdenkmal ausweisen lassen. Doch es habe einen konkreten Hinweis gegeben, dass er abgeholzt werden soll.

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Symbolbild einer Linde.
Symbolbild einer Linde. | Foto: pixabay

Braunschweig. Für Bäume gibt es so mancherlei natürliche Bedrohungen. Zum Beispiel können Pilzbefall, Blitzeinschlag oder Orkanböen für ein vorzeitiges Ende sorgen. Doch auch vom Menschen geht mitunter eine Gefahr aus. Missliebige Bäume werden schnell mal entfernt, sei es weil sie zu groß werden und die Sicht versperren, sei es weil man den Platz anderweitig nutzen will. Dass das auch im eigenen Garten mitunter gar nicht erlaubt ist, schert dabei wenig.



Offenbar befürchtet der Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach, dass sich so ein Fall in Waggum ereignen könnte. Und nun bekommt er Rückendeckung seitens der Stadt Braunschweig, wie diese in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen bekannt gibt.

Eine prägende Linde im Ort


Es geht um eine alte Linde auf einem Privatgrundstück an der Bienroder Straße. Der Stadtbezirksrat hatte im November letzten Jahres beantragt, die Linde als Naturdenkmal auszuweisen. Noch im selben Monat wurde der Baum durch einen Sachbearbeiter der Unteren Natur­schutzbehörde begutachtet. Sie sei 80 bis 100 Jahre alt und wirke auf den ersten Blick vital, jedoch sei sie in der Vergangenheit bereits mehrfach beschnitten worden. Im Vergleich zu anderen Linden im Ortsteil gehöre sie zu den prägenden ihrer Art.

Aufgrund eines konkreten Hinweises, dass im Rahmen eines Neubaus sämtliche Gehölze auf dem Grundstück entfernt werden sollen, sei die Linde Ende November vorerst einstweilig sichergestellt worden, teilt die Stadtverwaltung mit. Laut Bundesnaturschutzgesetz können Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz beabsichtigt ist, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einstweilig sichergestellt werden, wenn zu befürchten sei, dass durch Veränderungen oder Störungen der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet werde.

Baum wird zeitnah geprüft


Während der Sicherstellung seien die Beseitigung des Baumes und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Baumes führten oder zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung führen könnten, untersagt. Für eine abschließende Beurteilung, ob die Linde die entsprechenden Voraussetzungen eines Naturdenkmals erfülle, soll der Baum zeitnah durch einen Baumsachverständigen begutachtet werden. Sollten danach die Voraussetzungen für die einstweilige Sicherstellung nicht mehr gegeben sein, wäre diese aufzuheben.

Es sei beabsichtigt, in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zu den bereits vorhandenen, durch Naturschutzrecht als „Naturdenkmal“ geschützten Bäumen eine Reihe weiterer besonders erhaltenswerter Einzelbäume und Baumgruppen im Stadtgebiet als „Natur­denkmal“ auszuweisen.


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