SoVD-Aktion: Offene Telefon-Beratung zum Thema Schwerbehindertenrecht


Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD Braunschweig und Experte auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts, wird am Telefon alle Fragen beantworten. Foto: SoVD Braunschweig
Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD Braunschweig und Experte auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts, wird am Telefon alle Fragen beantworten. Foto: SoVD Braunschweig | Foto: SoVD BS

Braunschweig. Fast jeder Zehnte in Braunschweig ist schwerbehindert – knapp 20.000 Personen. Wie er selbst mitteilt, veranstaltet der Sozialverband Deutschland (SoVD) Braunschweig zu dem Thema Schwerbehindertenrecht eine offene soziale Rechtsberatung am Telefon. Am Montag, den 21. Oktober 2019, können sich Interessierte zwischen 18 und 20 Uhr unter der Festnetz-Telefonnummer 0531-244 41 16 über das komplexe Thema informieren.


Am Telefon werde Kai Bursie, Experte auf diesem Gebiet und Regionalleiter des SoVD, die Fragen beantworten. Bei weiterem Beratungsbedarf können dann auch persönliche Gesprächstermine vereinbart werden. Anonym, also ohne Namensnennung, werden besonders interessante Gespräche dieser Telefonberatung anschließend am Freitag, den 1. November von 14 bis 15 Uhr in der Radiosendung „SoVD-Regional“ auf Okerwelle 104.6 – zugleich per Livestream und App – ausgestrahlt. So können sich auch Interessierte, die während der Telefonberatung verhindert waren, informieren. Die offene Telefonberatung finde alle drei Monate zu verschiedenen Schwerpunktthemen statt.

Beratung auch im Radio und als Livestream


Nur in Braunschweig leben knapp 20.000 schwerbehinderte Menschen – das sei fast jeder Zehnte. Die Dunkelziffer liege noch höher. Der Anteil von Frauen und Männern sei nahezu gleich. Auch in der Region verhalte es sich ähnlich. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelte man als schwerbehindert. 4.300 Menschen in Braunschweig haben sogar einen Grad der Behinderung von 100. Dabei sei Schwerbehindertenrecht ein komplexes Thema. Bei Betroffenen gebe es oft Unsicherheiten über Verfahrensabläufe, Nachteilsaugleiche und Merkzeichen. Diese Telefonberatung soll über die Rechte und Pflichten aufklären.

Rechte und Pflichten von Schwerbehinderten


Der Sozialverband Deutschland (SoVD) vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und der behinderten Menschen. Der Verband vertritt seine Mitglieder gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten. Rund 570.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Kriegsopferverband gegründet.