SoVD fordert: Behinderten-Pauschbetrag endlich anpassen

Der Sozialverband Deutschland fordert "eine spürbare Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages", der bei der Steuer geltend gemacht werden könne. Rund 114.000 Menschen in der Region seien betroffen.

Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.
Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. | Foto: SoVD-Kreisverband Braunschweig

Braunschweig. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelte man als schwerbehindert. Das betreffe knapp 20.000 Menschen in Braunschweig, rund 114.000 Personen in der Region. Ab dem GdB von 50, unter bestimmten Voraussetzung auch darunter, habe man Anspruch auf einen Pauschbetrag, den man bei der Steuer geltend machen könne. Dieser steuerliche Nachteilsausgleich sei seit 1975 nicht verändert worden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordere deshalb eine spürbare Anhebung des Behinderten-Pauschbetrages. Dies teilt der SoVD-Kreisverband Braunschweig mit.


„Es ist längst an der Zeit, den Betrag zu dynamisieren und an die heutige Einkommensentwicklung anzupassen. Eine Verdoppelung des Pauschbetrages ist überfällig“, sagt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig. „Die Möglichkeit, Mehraufwendungen mit Einzelnachweisen geltend zu machen, ist praxisuntauglich und überfordert viele Betroffene“, führt Bursie aus. Der Pauschbetrag diene als Ausgleich für Menschen mit Behinderungen und solle die laufenden Aufwendungen für Hilfen bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens sowie für die Pflege abgelten.

Über den SoVD:


Der SoVD vertrete die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und der behinderten Menschen. Der Verband vertrete seine Mitglieder gegenüber Behörden und vor den Sozialgerichten. Rund 580.000 Mitglieder seien bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband sei 1917 als Kriegsopferverband gegründet worden.