Sozialgericht feiert 60 Jahre Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Richtern




Wolfenbüttel/Braunschweig. Wer in diesen Tagen Post vom Sozialgericht Braunschweig bekommt, findet ganz unten rechts auf dem Briefbogen die Konturen  unseres  Landes Niedersachsen. Mitten in diesen Landesumrissen steht ganz groß:  „60 Jahre“  und kleiner darunter „Sozialgerichtsbarkeit“. Weiter, unter der Skizze, die Zahlen: „1954 – 2014“. Dieses  Jubiläum war Anlass, unter dem Motto „60 Jahre Soialgerichtsbarkeit Niedersachsen-Bremen“ zu einem „Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ einzuladen. Dieter Lorenz,  Kommunalpolitiker aus Sickte (Kreis Wolfenbüttel) war vom Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel vor gut zehn Jahren zur Berufung als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht vorgeschlagen worden und feierte nun das Jubiläum mit.

Lorenz wurde berufen und übt das Ehrenamt seit dem 01.01 2005 aus. In einem Kurzbericht beschreibt der frühere langjährige Kreistagsabgeordnete die Jubilämsfeierlichkeiten  und erläutert, welche Bedeutung für ihn die fast zehn Jahre als ehrenamtlicher Richter haben.
Zur Feier der „Diamantenen Zeiten“ war in das Fachgerichtszentrum Sozialgericht/Verwaltungsgericht, Wilhelmstr. 55 eingeladen. Barbara Nohr Pressesprecherin begrüßte, auf gekonnte Moderatorinnenart, die besonders geladene Gäste und die anwesenden ehrenamtichen Richterinnen und Richter, geladen  waren 44 weibliche und 66 männliche Personen.    Nach Grußworten von Wolfgang Bartsch, Präsident des Verwaltungsgerichtes und Wolfgang Scheibel, Staatssekretär im Justizministerium war Höhepunkt der Festvortrag von Rainer Schmiedl, Direktor des Sozialgerichtes. So war zu hören, dass über jahrtausende sozial Hilfe und Versorgung dem privaten und familiären Bereich zugeordnet war. Erst Ende des 18. Jahrhunderts gabs erste staatliche Hilfe. Im 19. Jahrhundert wurde aus der Verpflichtung zur Armenpflege die Armenfürsorge, die weitgehende von ehrenamtlichen Armenpflegern erfolgte.

Es kamen dann mit der gesetzlichen Krankenversicherung (1883), der Unfallversicherung (1884) und Arbeiterrentenversicherung (1889)  die Reichsversicherungsordnung (1911), sowie die  Arbeitslosenversicherung (1927)

Der Grundstein für die soziale Sicherung der Bevölkerung war gelegt.

„Eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit ist auf der Welt nahezu einmalig“ bemerkte der Referent.

Wenn es Gesetze gibt, dann muss auch feststehen, wer entscheiden bei Streifällen. So gabs Zuständigkeiten beim Reichversicherungsamt, Spruchausschüssen, Spruchkammern und Spruchsenaten. Bei all diesen Einrichtungen sei immer das Ehrenamt beteiligt gewesen. Auch beim Unrechtsystem ab 1933 seien die Ehrenamtlichen bei den Gerichten im Wesentlichen erhalten geblieben  .Nach 1945 galt es, den Weisungen der Allierten zu folgen. Im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 ist festgelegt: „Für das Gebiet der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sind oberste Bundesgerichte zu errichten.“ Mit dem Sozialgerichtsgesetz, in Kraft seit  01.01.1954 seien dann die Grundlagen  für „60 Jahre Sozialgerichtsbarkeit“  geschaffen. Wie und wo geschah dies in Braunschweig?. Hier begann das Sozialgericht in der „Villa Rimpau“ am Anfang der Wolfenbütteler Straße. Seit Februar 2006 sei man am jetzigen Standort, dessen Gebäude vor 250 Jahren das erste Braunschweiger Armenkrankenhaus war.

Das ehrenamtliche Element sei von Anfang  an festgeschrieben mit dem Satz: „Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt.“ (§ 3 SGG)

Die Besetzung, ein hauptamtlicher und zwei ehrenamtliche Richter, bedeutet, dass der „Berufsrichter“ überstimmt werde kann . Oberstes Gebot sei das Sozialstaatsprinzip. Weiter führte Schmiedl aus. „Zwei Augen mit zwei juristischen Staatsexamen sehen hervorragend die Gesetzeslage, vier Augen mehr sehen aber auch mehr z.B.  viel mehr Fassetten der Menschen in ihrer Einbindung in das soziale System in dem sie und wir leben. Sechs Ohren hören auch mehr“. Das unterstrich auch Dieter Lorenz der mit einem weiteren Ehrenamtlichen  und dem Berufsrichter, meist Rainer Hachmann, die mündlichen Verhandlungen erlebt. Eine Klägerin ist mit einem Bescheid einer Stadt oder eines Landkreises nicht einverstanden, legt Widerspruch ein und es kommt zur mündlichen Verhandlung mit einem Vertreter des Beklagten. Oft hat der Kläger auch einen Rechtsbeistand. Der Berufsrichter trägt den Sachverhalt vor, es kommt zu Fragen hin und her, dann zieht sich das Gericht zur Beratung ins Nebenzimmer  zurück. Manchmal geht die Diskussion weiter. Wir überlegen, wie dem Kläger geholfen werden kann und wo die Gesetzeslage oder höhere Gerichtsentscheide uns Grenzen setzen. Zurück im Gerichtssaal – alle stehen auf – verkündet der Berufsrichter was das Gericht (wir drei) als Recht ansehen. Dann  schließt der Vorsitzende die Sitzung und der nächste Fall wird aufgerufen. An einem Tage werden bis zu 15 Fälle beraten. Was mir besonders Freude bereitet ist  das Kennenlernen der unterschiedlichsten  Verhaltensweisen und Argumentationen der Kläger, deren Rechtsbeistände und der Beklagte. Die Berufung  zum ehrenamtlichen Richter ist  für fünf Jahre, erneute Berufung ist möglich. Meine zweite Wahlperiode geht zu Ende , sollte ich wieder berufen  werden, würde ich mich, sehr freuen, zumal ich jetzt ohne Bürgermeisteramt etwas  mehr Zeit zur Verfügung habe.

Als besonders angenehm empfand Lorenz bei der Jubiläumsfeier, das Bemühen der hauptamtlichen Mitarbeiter des Sozialgerichtes um die 110 Ehrenamtlichen. Hausführungen , Präsentationen, Schautafeln, Fotoausstellung und Diashow und die  viele persönlichen Gespräche und Erfahrungsaustausche „ohne Geschäftsordnung. “Rainer  Schmiedl, Rainer Hachmann und allen die dabei waren ein herzliches Dankeschön.“ Dieses Dankbotschaft von Lorenz ist sicherlich auch, im Namen der anderen Ehrenamtlichen.