Braunschweig. Gegen Christian B., den Verdächtigen im "Fall Maddie", wird seitens der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch noch wegen weiterer möglicher Vergehen ermittelt (regional Heute.de berichtete). Aktuell berichten einige Medien wie die Braunschweiger Zeitung, dass im Fall einer Vergewaltigung einer jungen irischen Frau im Jahr 2004 in Portugal innerhalb der nächsten drei Monate eine Anklage zu erwarten sei. Die Staatsanwaltschaft dementiert dies.
"Leider ist der Artikel inhaltlich nicht korrekt. Ich kann derzeit weder sagen, ob wir eine Anklage erheben werden noch wann", berichtet Erster Staatsanwalt Christian Wolters auf Anfrage. Tatsache sei, dass die angesprochene Vergewaltigung Gegenstand eines Ermittlungsverfahren ist. Die Ermittlungen würden sich aber sicher noch Monate hinziehen. Auch in den anderen gegen Christian B. anhängigen Verfahren dauerten die Ermittlungen noch an.
Droht eine Verjährung?
Wie die Staatsanwaltschaft bestätigt, sind die Taten bislang nicht verjährt. Während ein Mord nie verjährt, liegt die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern bei 20 Jahren. Dabei ist nach deutschem Recht aber nicht der Zeitpunkt der Tat entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Volljährigkeit - unter Umständen auch das Erreichen des 30. Lebensjahres - des Opfers.
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