Braunschweig. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat nach der mündlichen Verhandlung am 30. Mai in einem Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan „Forschungszentrum Rebenring“ (HA 128) der Stadt Braunschweig für unwirksam erklärt.
Die Stadt betont, dass das Gericht dabei nicht die Inhalte des Bebauungsplans beanstandet hat. Vielmehr sei der Abwägungsprozess im Hinblick auf die zunehmende Verkehrslärmbelastung der Anwohner aufgrund der Schallreflexion des Braunschweiger Zentrums für Systembiologie (BRICS) im Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan nicht ausreichend dargestellt worden. Das Gericht hat allerdings bereits erkennen lassen, dass es gute Chancen sieht, diesen „Formfehler“ zu beheben. Lärmmindernde Maßnahmen standen in der Verhandlung hingegen nicht in Rede. „Wir warten jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung ab“, sagte Stadtbaurat Heinz Leuer. „Liegt sie vor, werden wir den Abwägungstext überarbeiten und den Gremien erneut vorlegen.“ Dies werde voraussichtlich spätestens im Herbst der Fall sein.
Anwohner hatten gegen den von der Stadt Braunschweig erstellten Bebauungsplan geklagt und dabei unter anderem die Zunahme der Belastung durch Verkehrslärm am Rebenring geltend gemacht, insbesondere verursacht durch die Reflexion der Fassade. In der Abwägung des Bebauungsplans hatte die Stadt die Situation für die Nachbarn als hinnehmbar erachtet, da die Orientierungswerte für Straßenlärm am Rebenring ohnehin bereits überschritten sind und die Zunahme des Lärms nicht wahrnehmbar ist. Klagen gegen Bebauungspläne werden erstinstanzlich vom zuständigen Oberverwaltungsgericht entschieden und nicht vor dem Verwaltungsgericht behandelt.
Unabhängig davon hatten die Anwohner auch gegen die Genehmigung für das BRICS vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig geklagt. Die Genehmigung wurde vom Land Niedersachsen erteilt, da es sich um ein Bauvorhaben des Landes handelt. Über die Klage hat das Verwaltungsgericht Braunschweig noch nicht abschließend entschieden. Eine Entscheidung liegt lediglich in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor, in dem die Nachbarn die aufschiebende Wirkung dieser Klage erreichen wollten. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Braunschweig, bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ab, so dass die Baugenehmigung vollziehbar ist. Damit ist die Baugenehmigung zwar nicht bestandskräftig, aber vollziehbar, und der Bau damit rechtmäßig.
Stadt bezieht Stellung zum OVG-Urteil „Forschungszentrum Rebenring“
Die Stadt Braunschweig bezieht Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg zum „Forschungszentrum Rebenring“. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann