Stadt fördert Ateliers und Projekträume der freien Kunstszene

Bis zum 30. September können Bewerbungen für die Förderung eingereicht werden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig erweitert ihre Kulturförderung um ein neues Förderprogramm für Bildende Künstler in Braunschweig. Sie sind aufgerufen, ab sofort bis zum 30. September eine Förderung für ihre Atelier- oder Projekträume zu beantragen. Der Rat hat dem Programm am Dienstag, 19. September zugestimmt. Dies teilte die Stadt mit.



Ziel der neuen Förderung ist die Unterstützung, Stärkung und Weiterentwicklung der Bildenden Kunstszene. Die Bildenden Künstler, Ateliergemeinschaften und Initiativen seien wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Sie sollen im Stadtgebiet noch sichtbarer werden.

Explizit soll die Förderung auch für Neuabsolventen der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) einen Anreiz schaffen, in der Stadt zu bleiben, zu leben und zu arbeiten und kulturelle Impulse zu geben. Die Bildende Kunstszene habe einen besonderen Raum- und daraus resultierenden Förderbedarf. Dem will die Stadt Braunschweig mit dem neuen Förderprogramm Rechnung tragen.

Rahmenbedingungen


Bildende Künstler können bis zu 2.000 Euro im Jahr für Miet-, Neben- und Betriebskosten ihres Bestandsateliers, bis zu 4.000 Euro für Ateliergemeinschaften pro Jahr und bis zu 5.000 Euro im Jahr pro Projektraum durch das neue Förderprogramm erhalten, wenn sie die auf der Website des Fachbereichs Kultur und Wissenschaft dargestellten Förderkriterien erfüllen. Unter www.braunschweig.de/kulturfoerderung finden sich alle Informationen und Kontaktdaten.

Das Team der Kulturförderung der Stadt Braunschweig informiert Interessierte im Rahmen einer fundierten Förderberatung und unterstützt bei der Antragsstellung. Bewerbungen sind bis zum 30. September per Mail zu richten an kulturfoerderung@braunschweig.de oder postalisch an Stadt Braunschweig, Fachbereich Kultur und Wissenschaft, Kulturinstitut – Kulturförderung, Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig. Anträge, die nach Ende der Frist eingehen, könnten nicht mehr berücksichtigt werden.


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