Braunschweig. Als Teil des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 arbeitet die Verwaltung bereits an einer kommunalen Wärmeplanung für Braunschweig. Laut gesetzlichen Vorgaben ist diese von den Kommunen bis 30. Juni 2026 vorzulegen. Die Verwaltung hat jetzt die Ratsgremien zum Stand informiert.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument für die ganze Stadt, das der "Wärmewende", also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. In diesem Rahmen werden neben technischen Lösungen auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht.
Plan soll Orientierung bieten
Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus einer Analyse des energetischen Infrastruktur- und Gebäudebestands, einer Untersuchung der Potenziale lokaler erneuerbarer Energien, der Aufstellung eines Zielszenarios ("Wärmeplan") zur Beschreibung einer treibhausgasneutralen Versorgungsstruktur und einer "Wärmewendestrategie" als Schnittstelle zwischen der Wärmeplanerstellung und der tatsächlichen Umsetzung. Sie bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte. Dies wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus.
Dabei wird die kommunale Wärmeplanung keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Stadtgebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem bis 30. Juni 2026 zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Stadtbereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen - wie es in Baugebieten wie im Hungerkamp oder künftig in der Bahnstadt zunehmend der Fall sein wird, oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die etwa neu bauen, oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.
Daten müssen erhoben werden
"Die große Veränderung hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung können wir als Gesellschaft nur gemeinsam schaffen. Dabei ist es wichtig, dass der Staat Planungssicherheit und Verlässlichkeit bietet, wenn er Wirtschaft und Gesellschaft große Transformationsleistungen abverlangt", sagte Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. "Zugleich legen wir mit der kommunalen Wärmeplanung eine wichtige planerische Grundlage, indem etwa Eignungsgebiete für Wärmenetze lokalisiert werden. So können wir als Stadt auch aktiv steuern."
Dazu bedarf es zunächst vor allem einer umfangreichen Datenerhebung. Hierzu arbeitet die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger BS|ENERGY zusammen, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können. Zudem steht die Verwaltung mit der Schornsteinfegerinnung in Kontakt, die Daten zum Heizöl- und Brennstoffbedarf – etwa von Ölheizungen – liefert. Die nötigen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung der Daten wird durch die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ab 1. Januar 2024 geschaffen sein.
Derzeit werden bekannte oder frei verfügbare Daten zu Potenzialen erneuerbarer Energien in Braunschweig zusammengetragen und über Geoinformationsanwendungen nutz- und sichtbar gemacht. Dabei geht es vor allem um Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie auf Frei- und Dachflächen, Windenergie, Umweltwärme, Abwärme aus der Industrie und städtisches Abwasser sowie Energie aus den Fließgewässern.
In die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung werden weitere Partnerinnen und Partner eingebunden, wie Wohnungsunternehmen und städtische Gesellschaften.
Fachlich unterstützt wird die Stadt vom Steinbeis-Innovationszentrum energieplus aus Braunschweig. Für die Erarbeitung der Wärmeplanung steuert das Land Niedersachsen Mittel in Höhe von 70.000 Euro pro Jahr bei.
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