Stadt kündigt Zweitwohnsitzsteuer an

Ab dem kommenden Jahr wird der Zweitwohnsitz in Braunschweig teurer. Die Stadt hat eine entsprechende Steuer auf den Weg gebracht.

Die Zweitwohnung in Braunschweig wird ab dem kommenden Jahr teurer.
Die Zweitwohnung in Braunschweig wird ab dem kommenden Jahr teurer. | Foto: pixabay

Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 16. Februar die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Die Zweitwohnungssteuersatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Danach sind grundsätzlich alle Personen steuerpflichtig, die in Braunschweig eine Zweitwohnung innehaben. Das gibt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung bekannt.


Zum neuen Jahr wird die Zweitwohnung in Braunschweig teurer: Dank eines Ratsbeschlusses vom 16. Februar wird ab dem kommenden Jahr jeder Zweitwohnsitz in Braunschweig steuerpflichtig. Etwa Anfang September sollen demnach alle möglichen Steuerpflichtigen, die am 1. August 2021 einen Zweitwohnsitz in Braunschweig haben, ein Informationsschreiben vom Fachbereich Finanzen – Abteilung Steuern erhalten. Zusammen mit diesem Schreiben würden Fragebögen verschickt, die als Grundlage für die Entscheidung über eine Steuerpflicht dienen sollen.

Der Steuersatz betrüge laut Stadt zehn Prozent der Nettokaltmiete. Falls jemand eine Zweitwohnung habe, aber keine Miete zahlt, müsse trotzdem die Steuer bezahlt werden. Berechnet würde dann nach der ortsüblichen Miete. Von der Steuer ausgenommen seien Nebenwohnungen in der Hauptwohnung der Eltern von Personen, welche sich im Studium oder in einer Ausbildung befänden, wenn sie am Studien- oder Ausbildungsort mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, sofern sie noch keine 29 Jahre alt seien. Ebenfalls ausgenommen seien Nebenwohnungen, die aus therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen zur Verfügung gestellt würden.

Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung innehaben und ihre Hauptwohnung außerhalb Braunschweigs haben, sind von der Steuer befreit, wenn das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich wäre. Auch für diesen Personenkreis gilt, dass die Fragebögen ausgefüllt und zurückgegeben werden müssen.

Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Um die Steuer zu vermeiden, können sich Zweitwohnsitzinhaber mit Erstwohnsitz in Braunschweig anmelden. Dies hätte für die Stadt erhebliche Mehreinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Folge. Die Verteilung erfolgt unter anderem nach der statistischen Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni des Vorjahres.

Es sollten daher alle Personen mit Zweitwohnsitz in Braunschweig ihren melderechtlichen Status überprüfen und gegebenenfalls berichtigen. Auskunft zu melderechtlichen Fragen sind unter Telefon 470-6072 zu erhalten. Fragen zur Zweitwohnungssteuer werden unter den Rufnummern 470-2390, 470-2392 und 470-2394 beantwortet. Allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer sind zu finden unter: www.braunschweig.de/zweitwohnungssteuer


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