Braunschweig. Im Sommer 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) 2.0 beschlossen. Der Stromerzeugung aus Sonnenenergie wird darin auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Braunschweig eine besondere Bedeutung beigemessen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, hat die Verwaltung nun das Freiflächen-Photovoltaik-Konzept (FF-PV-Konzept) erarbeitet, das geeignete Freiflächen im Stadtgebiet definiert. Dies teilte die Stadt mit.
Diese Flächen sollen im neuen Flächennutzungsplan als mögliche Flächen für Erneuerbare Energien dargestellt werden. Dies soll künftige Bebauungsplanverfahren beziehungsweise Genehmigungsverfahren für PV-Projekte vereinfachen. Auch Vorhabenträger können und sollen sich an diesem Konzept orientieren. Darüber hinaus soll das Konzept als Grundlage für den Ausbau des Stromnetzes dienen. Der Rat entscheidet in seiner Sitzung am 11. Juni über das FF-PV-Konzept.
Wichtige Rolle für die Energieversorgung
"Braunschweig wird zukünftig mehr Strom verbrauchen. Immer mehr E-Autos werden auf unseren Straßen fahren und strombetriebene Wärmepumpen werden verstärkt für Wärme in den Wohnungen sorgen", sagt Stadtbaurat Heinz-Georg-Leuer. "Photovoltaik spielt eine wichtige Rolle bei der künftigen Energieversorgung. Um den steigenden Bedarf zu decken, reicht der bisherige Zubau auf Dachflächen nicht aus, sodass insbesondere Photovoltaik über Parkplätzen und auf Freiflächen zum Einsatz kommen muss."
Laut dem städtischen Klimaschutzkonzept werden im Stadtgebiet 200 Hektar für Freiflächen-Photovoltaik benötigt. Das FF-PV-Konzept zielt darauf ab, möglichst konfliktfreie Flächen für FF-PV im Stadtgebiet zu finden. So sollen zum Beispiel hochwertige Ackerflächen geschützt werden, weil diese Flächen für die Lebensmittelproduktion wichtig sind. Naturschutzfachlich wichtige Flächen sollen ebenfalls geschont werden.
Anforderungen müssen erfüllt werden
Die Stadt hat alle Freiflächen der Stadt auf ihre Eignung für FF-PV-Anlagen untersucht, eine Vielzahl von Kriterien überprüft und danach die am besten geeigneten Flächen ausgesucht. Das Konzept legt den Fokus auf unbebaute Flächen und trifft keine Aussagen zur Eignung von privaten, gewerblichen oder kommunalen Dächern oder Stellplatzflächen für PV-Anlagen. Findet sich ein Vorhabenträger für diese unbebauten Flächen, muss in einem zweiten Schritt in der Regel ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Zusätzlich hat der Bundesgesetzgeber bestimmt, dass FF-PV-Anlagen im Abstand von 200 Metern längs von Autobahnen oder Hauptschienenwegen errichtet werden können, ohne dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Hintergrund für diese Regelung ist die Einschätzung, dass die Verkehrstrassen besonders im Hinblick auf Landschaftsbild und Schall vorbelastet sind. Die Hürden für FF-PV-Anlagen sind damit niedriger; eine Baugenehmigung kann meist schneller erteilt werden.
Mögliche Fläche, aber auch Restriktionen
Insgesamt wurden 855 Hektar als Potenzialflächen im Stadtgebiet definiert. Diese setzen sich zusammen aus circa 60 Hektar aktuell von privaten Investoren geplanten Flächen (wobei teils nur erste Informationen vorliegen), 355 Hektar im privilegierten Bereich (das heißt an Autobahnen/Hauptschienenwegen) und zehn Potenzialflächen im weiteren Stadtgebiet, die 440 Hektar umfassen. Bei den im Konzept aufgeführten Flächen sind die Chancen hoch, dass dort auch wirklich FF-PV-Anlagen entstehen können, das heißt, das für Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren gute Voraussetzungen für einen positiven Abschluss vorliegen. Andererseits haben die nicht im Konzept enthaltenen Flächen keine Chance auf Verwirklichung.
Zwar weisen die ausgewählten Potenzialflächen im Gesamtvergleich die besten Umsetzungschancen auf, nichtsdestotrotz sind viele von ihnen mit Restriktionen belegt, die eine FF-PV-Nutzung erschweren könnten. So kann beispielsweise nicht bei jeder Fläche von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer ausgegangen werden. In der Gesamtbilanz sind deshalb unterschiedliche Realisierungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt worden. So wird davon ausgegangen, dass 47 Hektar der aktuell geplanten Flächen, 87 Hektar der privilegierten Potenzialflächen und 88 Hektar über die zehn weiteren Potenzialflächen zukünftig mit FF-PV-Anlagen überplant werden könnten. Insgesamt ergibt dies eine Fläche von 222 Hektar, die nach erster Einschätzung der Verwaltung in den nächsten Jahren für FF-PV genutzt werden könnte.
Stromnetz muss angepasst werden
Das FF-PV-Konzept soll auch als Grundlage für den Netzausbau und die weitere Planung dienen. Eine Herausforderung besteht darin, den produzierten FF-PV-Strom in das Stromnetz vor Ort einzuspeisen. Häufig müssen die Netzkapazitäten technisch erweitert werden, beispielsweise durch den Bau neuer Umspannwerke. Die Anpassung des Netzes kann mitunter einige Jahre in Anspruch nehmen.
Für eine im Bereich Völkenrode geplante FF-PV-Anlage ist bereits ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst worden. Weitere Vorhaben sind in Vorbereitung.
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