Braunschweig. Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Tagen intensiv die Frage geprüft, ob der Investor des BraWo-Parks den Vorgaben der Baugenehmigung bezüglich der Kampfmitteluntersuchungen ausreichend nachgekommen ist. Da die Aufgrabung der neuen Kanaltrassen, bei dem der Blindgänger gefunden wurde, ohne Begleitung einer Kampfmittel-Fachfirma stattfand, prüft die Stadt nun, ob ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Dem Bauherrn war in der Baugenehmigung aufgrund der Bombardierung des Baugrundstücks im 2. Weltkrieg aufgegeben, entweder im Vorfeld eine Oberflächensondierung auf Kampfmittel oder eine baubegleitende Überwachung des Bodenaushubs mit anschließender Sohlensondierung durchzuführen. Die Frage war aufgekommen, als am vorvergangenen Montag ein Blindgänger auf dem Gelände bei Tiefbauarbeiten gefunden wurde. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin vom Bauherren Unterlagen angefordert, um sich die ausreichende Erfüllung der Vorgaben in der Baugenehmigung nachweisen zu lassen. Da die Unterlagen nicht aussagekräftig genug waren, hat die zuständige Bodenschutzbehörde den Bauherrn gestern zu einem klärenden Gespräch geladen.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass der Bauherr unterhalb des Shopping-Centers und unterhalb des Business-Centers II ordnungsgemäß Kampfmittelerkundungen durchgeführt hat. Ergänzende Untersuchungen fanden im Bereich eines Lärmschutzwalles, einer Bohrpfahlwand und eines Sprinklertanks statt. Die restlichen Außenbereiche konnten aufgrund der Vielzahl von Störkörpern im Untergrund nicht flächig untersucht werden, so auch nicht die Bombenfundstelle. Da diese Oberflächensondierungen nicht möglich waren, war gemäß Baugenehmigung eine baubegleitende Überwachung sämtlichen Bodenaushubs gefordert. Dies wurde jedoch seitens des Bauherrn nach eigenen Angaben unterlassen. So fand die Aufgrabung der neuen Kanaltrassen ohne Begleitung einer Kampfmittel-Fachfirma statt.
Zwar wurden auf dem Gelände seit 1998 mehrfach von Voreigentümern punktuelle Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, im Zuge von Baugrunderkundungen bereits 1998 und 2003. Zwei Bohrungen fanden zwar im Nahbereich des Bombenfundortes statt, jedoch nach Auswertung der Stadtverwaltung in einer Entfernung von etwa 15-20 Metern. So konnte der Blindgänger nicht lokalisiert werden. Als Konsequenz wird der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadtverwaltung jetzt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die verantwortliche Person wegen Verstoßes gegen die Baugenehmigung prüfen.
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